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Arbeiten in der Alterteilzeit In passiver Altersteilzeit möchte MA noch eine Nebentätigkeit in unserem Unternehmen ausführen - zum BR wählbar?

G
GrauerWolf
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben einen Mitarbeiter der sich in der aktiven Alterteilzeit befindet. Seine aktive Zeit endet im Oktober 2009 geht danach in die passive Zeit. In dieser passiven Altersteilzeit möchte dieser Mitarbeiter noch eine Nebentätigkeit in unserem Unternehmen ausführen. Im Jahre 2010 wo ja die Betriebsratswahlen sind möchte er sich erneut als Betriebsrat zur Wahl stellen. Ist der Kollege noch wählbar?

7.08204

Community-Antworten (4)

R
ridgeback

24.04.2009 um 21:59 Uhr

@GrauerWolf schau mal, § 5 Abs. 3 ATG f

K
Kölner

24.04.2009 um 22:55 Uhr

@ridgeback Geht also; auch wenn die Einhaltung der GfB-Grenze zu empfehlen wäre!

R
ridgeback

24.04.2009 um 23:15 Uhr

@Kölner, dann wäre ja auch BR weiter möglich.

K
Kölner

24.04.2009 um 23:22 Uhr

@ridgeback Jepp...

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