Betriebsratswahl und Kündigung
Folgende Situation: Bei einem Mitarbeiter wird ein auslaufender Vertrag nicht verlängert. In der Zeit in der er noch angestellt ist finden Betriebsratswahlen statt. Mir stellen sich nun folgende Fragen: Kann der Mitarbeiter zur Wahl antreten und hebt seine Wahl die Kündigung auf, so dass er weiter beschäftigt werden muss? Ist es von Bedeutung ob er die Nachricht, dass sein Vertrag nicht verlängert wird, vor oder nach Einreichung seiner Wahlunterlagen erhält? Es könnte ja so aussehen als würde man ihm kündigen wollen, weil er zur Wahl antritt, was jedoch klar nicht der Fall ist - der Betrieb unterstützt die Bildung eines Betriebsrates sogar aktiv.
Herzlichen Dank für Eure Antworten.
Community-Antworten (4)
08.11.2022 um 01:31 Uhr
Die Wahl oder Kandidatur hat keinen Einfluss auf die Befristung.
08.11.2022 um 01:44 Uhr
Vielen Dank für die Antwort, d.h. er könnte - wenn ich das richtig verstehe - maximal bis Ende Seines Vertrags als Betriebsrat fungieren (falls gewählt) und danach würde jemand anderes nachrücken. Das hilft mir sehr für die Einordnung der Situation.
08.11.2022 um 08:25 Uhr
@MKohlerAlias --> vorsicht mit den Begrifflichkeiten! der MA wird nicht gekündigt, der AV läuft aus. Deshalb kann er auch nicht gekündigt werden, die Wahl kann eine Kündigung nicht aufheben und es kann auch nicht so aussehen, dass er wegen der Kandidatur gekündigt wird. Der MA wußte schon bei Annahme des AV wann er gehen kann, das sollte man auch als WV ggf. auf Fragen so korrekt wiedergeben
08.11.2022 um 11:19 Uhr
@Relfe Danke für die Information, tatsächlich stecke ich in diesen rechtlichen Dingen nicht drin und "sitze nur mit am Tisch" und bin halt dankbar, wenn ich das alles irgendwie gedanklich sortiert kriegen und weiß was die Beteiligten erwartet.
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