Folgende Situation: Bei einem Mitarbeiter wird ein auslaufender Vertrag nicht verlängert. In der Zeit in der er noch angestellt ist finden Betriebsratswahlen statt.
Mir stellen sich nun folgende Fragen: Kann der Mitarbeiter zur Wahl antreten und hebt seine Wahl die Kündigung auf, so dass er weiter beschäftigt werden muss? Ist es von Bedeutung ob er die Nachricht, dass sein Vertrag nicht verlängert wird, vor oder nach Einreichung seiner Wahlunterlagen erhält? Es könnte ja so aussehen als würde man ihm kündigen wollen, weil er zur Wahl antritt, was jedoch klar nicht der Fall ist - der Betrieb unterstützt die Bildung eines Betriebsrates sogar aktiv.

Herzlichen Dank für Eure Antworten.