Durch geplanten Stellenabbau wird unsere Betriebsratswahl überschattet. Dabei ergab sich folgende Frage: durch einen Fehler der Geschäftsführung hat sich der Kündigungstermin eines Kollegen um drei Monate verschoben. Die Kündigung zum neuen Termin ist noch nicht ausgesprochen.

Frage 1: der genannte Kollege lässt sich (noch ungekündigt) als Kanditat zur Wahl aufstellen. Fällt die "normale" Kündigung für den Kollegen flach?

Frage 2: dem genannten Kollegen ist zum 30.06. gekündigt worden. Kann er sich noch als Kanditat zur Wahl aufstellen lassen? Geniesst er dann den besonderen Kündigungschutz für BR-Mitglieder?