Wahlberechtigt bei bevorstehender Rente
Hallo, Wir haben 2 Mitarbeiterinnen die am 30.04 in Vorruhestand gehen. Sind sie dann am 19.04 noch wahlberechtigt ?
Community-Antworten (14)
07.03.2018 um 11:10 Uhr
Klar - vielleicht überlegen sie sich das mit der Rente auch noch mal und arbeiten weiter ......
07.03.2018 um 11:13 Uhr
Sie gehören noch dem Betrieb an und demnach dürfen Sie wählen. Ob Sie das tun sollten, weil Sie ein paar Tage später "weg sind" ist eine andere Frage.
07.03.2018 um 12:01 Uhr
"Ob Sie das tun sollten, weil Sie ein paar Tage später "weg sind" ist eine andere Frage."
Naja- es soll auch Menschen in diesem Land geben, denen der Spruch "Nach mir die Sintflut" unbekannt ist und aus diesem Grund nochmals dem hoffentlich Richtigen für die nächsten 4 Jahre ihre Stimme geben, damit der dann gewählte Betriebsrat auch seinen Pflichten nach dem BetrVG nachkommt.
07.03.2018 um 12:12 Uhr
celestro hat halt sehr hohe moralische Grundsätze die nicht jeder nachvollziehen kann
Ich frage mich eher wie man überhaupt solche Überlegungen anstellen kann, wenn jemand das Wahlrecht hat. Das Wahlrecht ist eine der größten Errungenschaften der Menschheit!
07.03.2018 um 12:33 Uhr
"Naja- es soll auch Menschen in diesem Land geben, denen der Spruch "Nach mir die Sintflut" unbekannt ist und aus diesem Grund"
Was hat das mit "nach mir die Sintflut" zu tun ? 11 Tage nach der Wahl gehen die Leute in Rente. Ich als Wähler würde mich in die Wahl nicht mehr "einmischen". Denn der neu gewählte Betriebsrat vertritt mich ja nicht mehr. Und deshalb würde ich die Entscheidung, wer dort rein kommt all jenen überlassen, die eben vom neuen Gremium vertreten werden.
07.03.2018 um 13:15 Uhr
"Denn der neu gewählte Betriebsrat vertritt mich ja nicht mehr"
Eine vielleicht traurige Denkweise. Es mag sein, das ich persönlich nicht mehr vertreten werde, aber es soll auch Kolleginnen und Kollegen geben die lange Zeit gemeinsam gearbeitet haben, vielleicht auch noch eine Weile knuffen müssen, zu denen eine freundschaftliche Bindung entstanden ist. dann wäre es mir als angehender Renner nicht unbedingt egal, welcher Hirnakrobat meinen ehemaligen Kollegen aber immernoch Freunden im Betrieb das Leben schwer machen könnte.
07.03.2018 um 14:22 Uhr
"dann wäre es mir als angehender Renner nicht unbedingt egal, welcher Hirnakrobat meinen ehemaligen Kollegen aber immernoch Freunden im Betrieb das Leben schwer machen könnte."
Bei der diesjährigen Wahl haben viele Kollegen eine andere Liste gewählt als ich. Was soll man dann also wählen, wenn man ausscheidet ? Trotzdem die Liste, die man selbst wählen würde ? Oder weil Sie ja etwas anderes wollen, eher das ?
Also ich finde, da macht "wählt Ihr Eure Vertreter selbst" mehr Sinn.
07.03.2018 um 14:45 Uhr
....haben viele Kollegen eine andere Liste gewählt als ich.
Ich gewinne mehr und mehr den Eindruck, dass es auch besser für die wählenden Kolleginnen und Kollegen ist, nicht deiner Meinung zu folgen. Im Übrigen kann ich bei der Eingangsfrage nicht erkennen, das es eine Listenwahl wäre. Aber auch nur 2 Stimmen mehr könnten durchaus dafür sorgen, das es ein denkender Betriebsrat wird.
07.03.2018 um 15:01 Uhr
"Ich gewinne mehr und mehr den Eindruck, dass es auch besser für die wählenden Kolleginnen und Kollegen ist, nicht deiner Meinung zu folgen."
Du hast den Sinn nicht verstanden. Es ging ja darum ... wenn man noch mit abstimmt, was wählt man dann ? Was man selbst "für sich wählen würde", oder wen die Kollegen gerne im BR hätten. Und wenn letzteres, wessen "Empfehlung" würde man dann folgen ? Der des Lieblingskollegen ? Oder einem Durchschnitt aller guten Kollegen ?
Außerdem ... viele Kollegen heißt nicht alle Kollegen. Es haben also auch welche die gleiche Liste gewählt. Und viele Andere sagen einfach nicht, wen Sie gewählt haben.
"Im Übrigen kann ich bei der Eingangsfrage nicht erkennen, das es eine Listenwahl wäre."
Stimmt, steht da auch nicht. Aber löst das Problem ja nicht. Denn bei einer Mehrheitswahl wäre es ja teilweise noch schwieriger, den Wünschen der "verbliebenen" Kollegen nachzukommen. Und meine eigene Ansicht würde ich wie gesagt bei 11 Tagen niemandem mehr "aufzwingen". Daher würde ich persönlich nicht mehr wählen gehen, auch wenn ich es noch darf.
07.03.2018 um 15:28 Uhr
Ich würde auf jeden Fall wählen gehen und mich für das entscheiden, was ich für richtig halte. Ich verstehe einfach nicht, wo du da die Grenze ziehen willst? 11 Tage? 11 Wochen? 2 Jahre? Und ich bin ja auch niemand, der dann bei der Wahl trollen würde - dann sollte man es wohl lieber lassen. Im Zweifel bin aber ich, der in 11 Tagen geht besser in der Lage zu beurteilen welche Kandidaten was taugen als der Kollege, der erst seit 11 Tagen da ist und anschliessend mit meiner Wahl "leben muss". Aber wie du so schön sagst, alles nur perönliche Ansichten und der Eingangsfrage in keiner Weise hilfreich.
07.03.2018 um 15:46 Uhr
Aber schön das wir diskutiert haben, so soll es sein. Die Eingangsfrage wurde beantwortet und somit weis der Fragesteller auch mit den Beiden angehenden Vorruheständlern umzugehen. Ich für meine Teil mache jetzt den Abflug und wünsche Euch einen angenehmen Nachmittag.
07.03.2018 um 15:47 Uhr
Ich verstehe diese Diskussion wirklich nicht!
Diese beiden Kolleginnen haben Wahlrecht und können dies nach eigenem Gewissen ausüben oder nicht. Nach welchen Kriterien sie wählen ist auch einzig und alleine ihre Sache.
Niemand muss sich dafür rechtfertigen dass er sein Wahlrecht wahrnimmt!
07.03.2018 um 16:13 Uhr
"Ich verstehe diese Diskussion wirklich nicht!"
Ich auch nicht. Aber ich habe Sie ja auch nicht vom Zaun gebrochen, also von daher ...
07.03.2018 um 16:41 Uhr
wenn Du meinst ...
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