ich bin neu und habe diese dringende Frage
Wenn sich der Betrieb vergrößert, muss der Betriebsrat aufgestockt werden?
Community-Antworten (3)
10.11.2014 um 23:20 Uhr
Nein. Nur bei außerordentlicher Vergrößerung. Nur dass die nächste Grenze erreicht ist, reicht nicht aus.
11.11.2014 um 06:33 Uhr
@ karogey
Wenn § 13 Abs.2 Nr.1 BetrVG greift, müssen NeuWAHLEN eingeleitet werden.
11.11.2014 um 12:56 Uhr
Oder der gesamte Betriebsrat tritt zurück (dürfen aber nicht mehr Ersatzmitglieder als BRM da sein ) dann ist der Weg frei für Neuwahlen und einem grösseren Betriebrat. So braucht man nicht die Zwei Jahre warten.
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