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Wieviele Simmen - um Neuwahlen zu erreichen?

S
shakira
Nov 2016 bearbeitet

hallo ,ich habe eine sehr dringende frage wegen unserem BR..war selber maöl kurze zeit im mitglied habe aber dann bemerkt wie der BR seine eigen interessesn nach geht..deswegen bin ich wieder ausgetreten..nach mir noch drei weitere ersatz mitglieder...jetzt ist es so weit gekommen das der BR total miese laune verbreitet..mich selber haben sie reingelegt ...vertrauensbruch...wir sind einige die neu wahlen möchten wissen aber nicht wie anfangen..wieviele unterschriften müssen wir haben um dies zu erreichen..ein betrieb mit 52 mitarbeiter...

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Community-Antworten (2)

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DonJohnson

09.04.2008 um 19:50 Uhr

Ich zitiere jetzt mal §23 Abs 1 BetrVG: Verletzung gesetzlicher Pflichten Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretende Gewerkschaft können beim Amtsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflicht beantragen...

Ist dir damit geholfen? Würde mich aber interessieren, was genau du als grobe Pflichtverletzung genau siehst! Kannst ja mal genauer erläutern!

E
Efaienaerbeer

09.04.2008 um 19:52 Uhr

BR werden nicht per Volksentscheid abgesetzt. Nur über § 23 BetrVG könnt ihr bei grober Verletzung des BetrVG beim Arbeitsgericht den Ausschluss von BR-Mitgliedern oder die Auflösung des BR beantragen. Ansonsten müßt ihr bis zur nächsten Wahl warten. Vielleicht hätten du und die anderen drei ja im BR mitarbeiten sollen, um seine Arbeit in eurer Richtung zu beeinflussen. Jetzt Stimmung im Betrieb gegen den BR zu machen und damit die Belegschaft zu spalten, halte ich für bedenklich. Gibt es denn keine vernünftige Möglichkeit wieder miteinander ins Gespräch zu kommen?

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