Erstellt am 23.06.2007 um 21:00 Uhr von hans
hallo brigitte,
wenn ihr den brv abgewählt habt, braucht ihr nicht den br neu zu wählen! die wahl des neuen brv hat umgehend, meist in der gleichen sitzung zu erfolgen.
1. wenn der brv abgewählt wurde, müsst ihr auch einen neuen wählen. also nicht rechtens. der stelli muß übrigens vom stelli zurücktreten, sonst kann er nicht brv werden.
2. nein, muß nicht. die gew kann meines wissen nach aber eine eigene liste erstellen.
3. es gibt da einige tücken in der wahlordnung, vor allem fristen. da ist wieder die gew klasse...
gruß, hans
Erstellt am 23.06.2007 um 23:31 Uhr von Der-Orion
Hallo Brigitte,
ich glaube, das Hans da etwas durcheinander gebracht hat.
Zu Deinen Fragen,
1. Der Stellvertreter vertritt natürlich den abgewählten BRV
- jedoch müssen KEINE Neuwahlen des BR-Gremiums sondern nur eine WAHL DES BRV statt finden. Dieses sollte in der nächsten Sitzung stattfinden. Hier hat Hans Recht, will der Stellvertreter sich für den Posten des BRV wählen lassen, so muss er vorher als Stellvertreter sein Amt niederlegen (kann er unmittelbar vor der Wahl machen).
2. Da Ihr ja keine Neuwahlen des BR-Gemiums macht, so hat die Gewerkschaft auch nichts mit einer Liste oder gar der Wahl des BRV zutun.
3. Wenn wir nun hier von einer Wahl des BRV ausgehen, so muss in der Einladung zur Sitzung ein TOP Wahl des BRV und wenn nötig auch Wahl des Stellv.BRV angegeben sein. Die Vorschläge der Kandidaten müssen erst in der Sitzung erfolgen.
Die Wahl ist mit einfacher Mehrheit gültig und ist nicht geheim durchzuführen.
Fazit, Du brauchst also keine Listen aufstellen und keine Wahlordnung beachten.
Vergesst hinter her nicht den NEUEN an den AG zumelden. ;-)
Gruß Der-Orion