Erstellt am 27.03.2018 um 23:07 Uhr von Mcboy88
Ich habe es nun selber gelesen. Die Geburtsdaten sind nicht zu veröffentlichen. Okay, da wir das aber gemacht haben und eine Mitarbeiterin dies mündlich beanstandet hat, werden wir ein Beschluss fassen und eine neue Wählerliste aushängen. Korrekt so? Die Wählerliste hängt bereits drei Wochen aus. Es ist ein dummer Fehler, aber er ist passiert. Also neue aushängen? Wäre dies ein Anfechtungsgrund?
Erstellt am 27.03.2018 um 23:09 Uhr von Krambambuli
Dann hängt schnell eine Liste ohne Geburtsdatum aus. Besser spät als nie
Erstellt am 27.03.2018 um 23:12 Uhr von Mcboy88
Ja, ich hoffe die Mitglieder können morgen an der Sitzung teilnehmen. Die Kandidatenliste muss das Geburtsdatum allerdings enthalten?
Erstellt am 28.03.2018 um 07:47 Uhr von Erbsenzähler
ja.
Lfd. Nr.- Familienname - Vorname - Geburtsdatum - Art der Beschäftigung im Betrieb - Geschlecht
Erstellt am 28.03.2018 um 07:50 Uhr von Mcboy88
Das Problem ist dieser, dass ich die Wählerliste mit Geburtsdatum veröffentlicht habe. Mir wurde gesagt, dies ist verboten. Was ich wiederum im §2(4) WO dann auch gelesen habe.