Moin moin an alle,

ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in soll unterschreiben, dass er/sie mit Kurzarbeit einverstanden ist und bis zum 20.03.2020 den Zusatzvertrag unterschrieben abgeben. Zur Info: Es gibt keinen Betriebsrat und keinen vorherigen Vertrag zur Kurzarbeit, daher muss jede/r unterschreiben.

Was ich so spontan im Netz nachgelesen habe, müssen bei Kurzarbeit gesetzlich vorher Überstunden (meine Frau hat knapp 100!) und Resturlaub abgebaut werden. Da meine Frau am 17.03. den Brief erhalten hat und schon einen Tag vorher die Kurzarbeit angeblich starten sollte, ist meines Erachtens da schon das Recht des Arbeitnehmers verletzt. Man kann ja nicht nachträglich über Kurzarbeit informieren, wenn sie schon einen Tag vorher begonnen hat. So kann/konnte sie ja auch gar nicht ihre Stunden abbauen.

Im überreichten "Vertrag" steht, dass auch zukünftig mit deren Unterschrift in Zukunft einseitig Kurzarbeit angeordnet werden kann. Ich habe meiner Frau geraten, diesen Vertrag nicht zu unterschreiben! Die Folge könnte sein, sie wird gekündigt. Allerdings hat sie 3 Monate Kündigungsfrist und würde im Falle einer Kündigung (die ja nur rechtlich geht wenn sich die Lage noch weiter verschlechtert) dann 100 % Ihres Gehaltes bekommen, richtig? Bei Kündigung müsste der Arbeitgeber bis zum Ende der Kündigungsfrist das volle Gehalt zahlen, nicht Kurzarbeitergeld, wenn ich das richtig verstanden habe. Danach würde sie Arbeitslosengeld beziehen, welches auf jeden Fall mindestens so hoch wie das Kurzarbeitergeld ist. Somit wäre sie dann für 3 Monate bei vollem Gehalt und dann ein Jahr bei Arbeitslosengeld 1. Dazu habe ich ihr geraten, da sie sicherlich als Kassiererin etc. auch schnell einen anderen Job innerhalb einiger Wochen oder Monate findet.

Ist dieser Brief bzw. Vertrag vom Arbeitgeber rechtlich überhaupt durchsetzbar. Anscheinend muss er den Antrag auf Kurzarbeit noch bei der Agentur für Arbeit stellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Agentur diesen bewilligt wenn nicht alle unterschreiben und vorher keine Überstunden abgebaut werden konnten. Am 17.03. einen Zusatzvertrag auszuhändigen der schon am 16.03. (einen Tag vorher) gültig ist, kann ja nicht sein. Außerdem müsste für die Unterschrift eine längere Frist als 3 Tage gelten oder nicht?

Über Eure schnell Hilfe freue ich mich. Besten Dank.

LG

F.