Mal einfach gefragt - zur BR-Wahl
Guten Abend,
da meine Fragen bisher eher unverstanden (und damit leider auch weitgehend unbeantwortet) wurden, frage ich einfach mal etwas direkter.
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Was können Mitarbeiter tun die, wegen Kurzarbeit, keine Möglichkeit hatten einen Kollegen für die Wahl in den Betriebsrat auf die Wahlvorschlagliste zu schreiben und/oder Stützungsunterschriften zu leisten?
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Was können Kollegen tun, die auf der Wahlvorschlagliste vorgeschlagen wurden, diesen aber nicht mit ihrer Unterschrift bestätigen konnten, weil sie im betreffenden Zeitraum krank o. in Kurzarbeit sind?
3.a Wie lange müssen Wahlvorschlagliste+Stützungsunterschriftenliste aushängen
3.b Hat in diesem Zeitraum durchgeführte Kurzarbeit im Betrieb einen Einfluss auf die Dauer von 3.a?
Zur Erklärung:
Abgesehen davon, dass in unserem Betrieb, aus meiner Sicht, absolut unzureichend auf den Aushang selbst und den Ort des Aushangs der Wahlvorschlagliste+Stützungsunterschriftenliste hingewiesen wurde, wurde ebenfalls im Zeitraum des Aushangs teilweise Kurzarbeit angeordnet. Für mich bedeutet das: Mitarbeiter können keine Vorschläge machen. Vorgeschlagene Mitarbeiter können, wenn sie sich denn zur Wahl stellen wollen, diesen Vorschlag nicht mit ihrer Unterschrift bestätigen (was notwendig ist). Selbst meinen Vorschlag für den Betriebsrat habe ich nur erreicht indem ich mich selbt auf die Liste geschrieben habe, denn die die mich tatsächlich vorschlagen wollten waren wegen Kurzarbeit nicht dazu in der Lage. Ich empfinde dies Alles als höchst unfair und absolut bedenklich.
MkG Magoom
Community-Antworten (1)
09.03.2010 um 11:02 Uhr
@ Magoom, Antworten zu Frage
- Wenn das Wahlausschreiben ausgehängt ist, haben die MA 14 Tage Zeit einen Kollegen auf die Wahlvorschlagsliste zu schreiben. Diese Frist sollte eigentlich reichen oder habt ihr Kurzarbeit 0? 2.Kranke Kollegen können den Listenführer ihre Zustimmung zur Kandidatur zuschicken und dieser reicht sie mit der Wahlvorschlagsliste beim WV ein. 3a. Die Wahlvorschlagsliste wird nach Ablauf der 14 Tagefrist ohne die Stützungsunterschriften bis zum Wahltag vom WV ausgehängt. 3b. Nein.
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