Hallo zusammen,

nachdem wir den Wahlvorstand bestimmt haben sollten die Wahlvorstandmitglieder, die nicht unbedingt Betriebsratsmitglieder sind, auf Schulung gehen.
Der Arbeitgeber möchte aber die Schulung als Kurzarbeit anrechnen.
Darf er das? Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage dafür?
Wir sind 5 Betriebsräte und der Wahlvorstand besteht aus 3 Mitglieder.
Zwei davon sind BR-Mitglieder und die dritte Person nicht.

Danke im Voraus