Erstellt am 06.01.2010 um 15:41 Uhr von VIONÄR
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Erstellt am 06.01.2010 um 16:21 Uhr von Kölner
@Solarkrieger
Die einschlägigen Kommentare sagen alle aus, dass die Wahl ein so seltenes Ereignis im Leben eines WVM ist, dass Schulungen notwendig sind - auch wenn sie wiederholt besucht werden.
Erstellt am 06.01.2010 um 19:31 Uhr von alterbetriebsrat
Zumal eine infoveranstaltung keine Schulung im eigentlichen Sinne ist und dann auch noch von einer Gewerkschaft. Die macht und darf auch nur ihre eigenen Politik. Sucht euch ein überparteiliches unabhängiges Unternehmen zur Schulung. Habt mehr davon und seit dann nicht nur der verlängerte Arm einer Organisation. Gewohnt entspannte Atmosphäre gibts z.B. bei der W.A.F.
Sind alles Arbeitsplätze.
Grüssle Allerseits
Erstellt am 06.01.2010 um 19:56 Uhr von rainerw
@Solarkrieger
Wer ist wir haben den Kompletten WV zur Schulung geschickt? Hat der BR den Beschluss nach 37,6 BetrVG gefasst und den Wahlvorstand zur Schulung geschickt (dieser Beschluss geht übrigens nur wenn alle aus dem WV auch im BR sind), oderhat der WV einen Beschluss nach § 20,3 BetrVG gefasst und den WV zur Schulung entsand?
Je nachdem sollte der entspechende Vorsitzende dem AG mal deutlich machen das dies eine Behinderung der Betriebsratswahl ist und ihm zugleichden §119 BetrVG zeigen.