Dringende Frage zur Vorschlagsliste
Hallo zusammen,
ich habe eine ganz dringende Frage zur Vorschlagsliste. Ist eine Liste noch gültig, wenn auf dieser zwei Personen gestrichen wurden? Also klar erkennbar ist, welche Reihenfolge die Kandidaten haben sollen, aber dann eben zwei Personen gestrichen wurden und diese Liste beim Wahlvorstand eingereicht wurden?
Community-Antworten (4)
18.03.2014 um 18:39 Uhr
Wann wurden die beiden gestrichen? Bevor die erste Stützunterschrift drauf war oder danach? Falls Letzteres und es wird dem WV bekannt, ist die Liste als ungültig zu deklarieren.
18.03.2014 um 21:04 Uhr
Die beiden wurden gestrichen weil sie nicht der Kandidatur zugestimmt haben. Für die beiden gibt es also noch keine stützUnterschrift.
18.03.2014 um 21:11 Uhr
"Für die beiden gibt es also noch keine stützUnterschrift." Die Stützunterschriften beziehen sich immer auf die Liste - nicht auf einzelne Personen darauf!
Nochmal die Frage: gibt es bereits eine Stützunterschrift auf der Liste? Wenn ja, gibt es 2 Möglichkeiten 1.) falls noch genug Zeit ist: alte Liste in den Schredder. Neue Liste ohne die beiden anfertigen und nochmal Stützunterschriften sammeln oder 2) Liste so lassen, wie sie ist - die beiden haben ja die Möglichkeit, die Wahl abzulehnen
Wenn nein: die beiden können bedenkenlos gestrichen werden, solange danach die Reihenfolge der Kandidaten noch klar erkennbar ist.
18.03.2014 um 21:47 Uhr
Ah ok. Also die Liste hat schon Unterschriften aber die beiden haben nicht explizit zugestimmt. Ich dachte ihre Unterschrift sei ebenso wie die stützUnterschriften notwendig.
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