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Dringende Frage zur Vorschlagsliste

W
WahlvorstandNew
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe eine ganz dringende Frage zur Vorschlagsliste. Ist eine Liste noch gültig, wenn auf dieser zwei Personen gestrichen wurden? Also klar erkennbar ist, welche Reihenfolge die Kandidaten haben sollen, aber dann eben zwei Personen gestrichen wurden und diese Liste beim Wahlvorstand eingereicht wurden?

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Community-Antworten (4)

P
pillepalleTR

18.03.2014 um 18:39 Uhr

Wann wurden die beiden gestrichen? Bevor die erste Stützunterschrift drauf war oder danach? Falls Letzteres und es wird dem WV bekannt, ist die Liste als ungültig zu deklarieren.

W
WahlvorstandNew

18.03.2014 um 21:04 Uhr

Die beiden wurden gestrichen weil sie nicht der Kandidatur zugestimmt haben. Für die beiden gibt es also noch keine stützUnterschrift.

P
pillepalleTR

18.03.2014 um 21:11 Uhr

"Für die beiden gibt es also noch keine stützUnterschrift." Die Stützunterschriften beziehen sich immer auf die Liste - nicht auf einzelne Personen darauf!

Nochmal die Frage: gibt es bereits eine Stützunterschrift auf der Liste? Wenn ja, gibt es 2 Möglichkeiten 1.) falls noch genug Zeit ist: alte Liste in den Schredder. Neue Liste ohne die beiden anfertigen und nochmal Stützunterschriften sammeln oder 2) Liste so lassen, wie sie ist - die beiden haben ja die Möglichkeit, die Wahl abzulehnen

Wenn nein: die beiden können bedenkenlos gestrichen werden, solange danach die Reihenfolge der Kandidaten noch klar erkennbar ist.

W
WahlvorstandNew

18.03.2014 um 21:47 Uhr

Ah ok. Also die Liste hat schon Unterschriften aber die beiden haben nicht explizit zugestimmt. Ich dachte ihre Unterschrift sei ebenso wie die stützUnterschriften notwendig.

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