Erstellt am 11.03.2014 um 18:47 Uhr von Oblatixx
Wenn ihr dienstlich verhindert seid, am Stammsitz zu wählen, dann ist der Wahlvorstand verpflichtet, euch die Unterlagen zur Briefwahl automatisch zuzuschicken.
Erstellt am 11.03.2014 um 20:23 Uhr von Globus
Das ist so nciht richtig, der WV muß und darf IMHO lediglich das wahlauschreiben und die wahlordnung unaufgefordert zuschicken.. Die Briefwahlunterlagen müssen dann von den Arbeitnehmerinnen und arbeitnehmern eingefordert werden - so ist mein rechtsverständnis...
Erstellt am 11.03.2014 um 21:20 Uhr von nicoline
*wahlauschreiben und die wahlordnung *
wieso denn eigentlich *und die wahlordnung*?
Erstellt am 12.03.2014 um 05:46 Uhr von Oblatixx
Warum nicht die Wahlunterlagen?
Baustelle = DIENSTLICH verhindert ... ist schließlich keine Privatsache.
Erstellt am 12.03.2014 um 07:27 Uhr von Lexipedia
@nicolie
siehe mal unter BetrVG WO 24 Abs. 1
@Oblatixx
Dafür gibt es inzwischen einige Urteile.
Grundsätzlich dürfen Wahlunterlagen nur zu geschickt werden, wenn im Wahlauschreiben dieses festgelegt worden ist.
siehe auch hier: http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2011/02/01/anspruch-auf-zusendung-von-briefwahlunterlagen.php
Der WV hat sich wohl nicht mit der Wahlordnung und dem Thema Briefwahl auseinander gesetzt. Hier lassen sich wohl grobe Mängel in der Durchführung der Wahl vermuten.
@Helge
Die Wahl muss ja auch innerhalb bestimmter Fristen durchgeführt sein, weil sonst ein BR-Loser Zeitraum entsteht!
Wir haben bei uns das Wahlausschreiben an alle MA zusätzlich zu den üblichen Verfahren zugeschickt. Hier steht in den Vordrucken, dass man die Briefwahl beim WV beantragen kann.
Auch eine reine Brief ist verboten.
Erstellt am 12.03.2014 um 09:43 Uhr von gironimo
Kurzarbeit sehe ich schon als "dienstlichen" Grund an, der Briefwahl möglich gemacht hätte. Aber wenn es nun mal der Wahlvorstand nicht so beschlossen hat, ist es jetzt erst einmal so, wie es ist.
Wie wäre es, wenn die Kandidaten, die um Ihre Stimmen bangen, in einer Wahlwerbung auffordern, Briefwahlunterlagen anzufordern (und wie das geht).
Ich hoffe doch, dass diese Möglichkeit zur Briefwahl wenigstens im Wahlausschreiben genannt wird; mit Adresse, wo man die Unterlagen bekommt.
Erstellt am 12.03.2014 um 20:07 Uhr von Helge
Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten. Leider steht in dem Wahlausschreiben nichts über die Möglichkeit zur Briefwahl geschweige denn die Adresse, wo man die Unterlagen bekommt noch Fristen bis wann man sie anfordern muss. Da diese Informationen im Wahlschreiben fehlen, gehe ich von einer nicht fairen Wahl aus mit benachteiligung einiger Kanidaten.