Hallo liebes WAF-Team,
liebe Forumgemeinde,

folgendes Szenario:

Bis Ende August 2014 waren wir eine eigenständige Abteilung der Firma XY.
Seit dem 01.09.2014 sind wir per Betriebsübergang in eine neue Firma übergegangen.

Firma XY hat uns als Abteilung quasi verkauft und Firma Z war Käufer.
Unsere Abteilung ist aber NICHT in ein bestehendes Unternehmen eingegliedert wurden, sondern aus unserer Abteilung wurde eine Eigenständige Firma ( Tochter der Firma Z ) gemacht.

Bei uns haben sich weder personell, noch Standort noch sonstige Bedingungen geändert.

Laut betrvg §21a besteht für unseren BR ein Restmandat.

Frage: Müssen wir nun innerhalb der 6 Monate wirklich den BR neuwählen, obwohl sich unsere Struktur in keinsterweise geändert hat?

Weder sind 50% der Mitarbeiter ausgeschieden noch eingestellt wurden. Unser Standort ist der gleich, unsere Tätigkeit bleibt.

- Kann man als BR nicht mit Genehmigung des Arbeitgebers den aktuellen BR beibehalten?

EDIT: Laut BetrVG:
(1) Wird ein Betrieb gespalten, so bleibt dessen Betriebsrat im Amt und führt die Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten Betriebsteile weiter, soweit sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und nicht in einen Betrieb eingegliedert werden, in dem ein Betriebsrat besteht (Übergangsmandat).

--> heißt für mich, es muss nicht neu gewählt werden, da kein BR in der neuen Firma existiert, weil wir, inkl. dem BR die neue Firma darstellen.