Betriebsübergang
HallO Wir sind ein Sicherheitsunternehmen und es findet zum 01.04.ein Betriebsübergang zu einer anderen Firma statt. Jetzt haben wir festgestellt, das die übernehmende Firma eine Betriebsratswahl durchführt.Nur wissen wir nicht ob diese Wahl vor oder nach dem 01.04.stattfindet. Frage.Muss die übernehmende Firma mit der Wahl warten bis der Betriebsübergang vollzogen ist oder können die auch früher wählen. In diesem Fall hätten wir als dazustossende Mitarbeiter keine Chance uns daran zu beteiligen.
Community-Antworten (2)
20.02.2018 um 17:30 Uhr
ein "Warten" ist sicherlich nicht vorgesehen. Wenn der Übergang so gut wie sicher ist, muß ggf. schon ein größerer Betriebsrat gewählt werden, weil ja definitiv MA dazu kommen.
Eine Beteiligung hängt natürlich vom Wahltag und dem Datum des Überganges ab. Selbst wenn Ihr NICHT teilnehmen könnt, bestünde für den neu gewählten BR die Möglichkeit, mit einem kolllektiven Rücktritt eine Neuwahl zu "beschwören".
Ansonsten könnte auch ein Übergangsmandat in Frage kommen, oder ggf. bleiben die beiden Betriebsräte auch erhalten. Aber das läßt sich mit so wenigen Informationen nicht beurteilen und bevor Du hier noch mehr Infos preisgibst, rate ich zunächst einmal dazu, einen Anwalt einzuschalten.
https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/B/betriebsuebergang.html
20.02.2018 um 17:40 Uhr
Betriebsratswahlen werden in einem Betrieb durchgeführt, nicht in einem Unternehmen und schon gar nicht in einer "Firma". Von daher solltet Ihr Euch mal darüber schlau machen was mit den einzelnen Betrieben passiert...
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