Erstellt am 20.02.2018 um 16:30 Uhr von celestro
ein "Warten" ist sicherlich nicht vorgesehen. Wenn der Übergang so gut wie sicher ist, muß ggf. schon ein größerer Betriebsrat gewählt werden, weil ja definitiv MA dazu kommen.
Eine Beteiligung hängt natürlich vom Wahltag und dem Datum des Überganges ab. Selbst wenn Ihr NICHT teilnehmen könnt, bestünde für den neu gewählten BR die Möglichkeit, mit einem kolllektiven Rücktritt eine Neuwahl zu "beschwören".
Ansonsten könnte auch ein Übergangsmandat in Frage kommen, oder ggf. bleiben die beiden Betriebsräte auch erhalten. Aber das läßt sich mit so wenigen Informationen nicht beurteilen und bevor Du hier noch mehr Infos preisgibst, rate ich zunächst einmal dazu, einen Anwalt einzuschalten.
https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/B/betriebsuebergang.html
Erstellt am 20.02.2018 um 16:40 Uhr von Pjöööng
Betriebsratswahlen werden in einem Betrieb durchgeführt, nicht in einem Unternehmen und schon gar nicht in einer "Firma". Von daher solltet Ihr Euch mal darüber schlau machen was mit den einzelnen Betrieben passiert...