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Kandidatur für Listenwahl und jetzt gekündigt

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roper
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich habe ein kleines Problem und mir ist noch nicht ganz klar, welche Handlungsmöglichkeiten mir zur Verfügung stehen.

Bei uns im Haus findet in Kürze die BR-Wahl statt. Zur Wahl stehen 3 Vorschlagslisten und ich stehe bei einer Liste auf Platz 1. Ich habe jedoch zum 1. Oktober gekündigt (war zum Zeitpunkt der Listeneinreichung noch nicht präsent). Was passiert jetzt? Zum Zeitpunkt der Wahl bin ich noch im Unternehmen. Habe ich die Möglichkeit meine Kandidatur zurückzuziehen? Was passiert mit meinen Nachfolgern? Rücken diese auf (Platz 2 auf 1, 3 auf 2 usw.). ich habe bisher nichts gefunden.

Vielen Lieben Dank für eure Hilfe.

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Community-Antworten (8)

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Dezibel

10.09.2014 um 10:50 Uhr

Ihr führt ganz normal die Wahl durch und wenn Du anschließend gefragt wirst, ob Du die Wahl annimmst, sagst Du: "Nein!" Aus die Maus und andere rücken dann nach.

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roper

10.09.2014 um 10:54 Uhr

Rücken dann die Leute von "meiner" Liste nach oder nach dem Verteilungsschlüssel, der durch die Stimmenverteilung festgelegt wird? Mir ist es wichtig, dass "meine" Liste nachrückt.

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rolfo

10.09.2014 um 11:26 Uhr

Die Leute deiner liste rücken nach

L
Lexipedia

10.09.2014 um 11:47 Uhr

@rolfo Im Prinzip ja, aber es gibt Konstellationen, wenn du zum MInderheitengeschlecht gehörst und bei dir auf der Liste keine Person dieses Geschlechtes mehr steht. Dann wandert der Sitz unter umständen an eine andere Liste!

Sorry, aber diese Erbsenzählerrei muss sein!

N
Nubbel

10.09.2014 um 12:36 Uhr

einfacher ist: du nimmst die wahl an, machst die konstituierende sitzung und trittst dann zurück

N
niemand

10.09.2014 um 13:30 Uhr

@Nubbel Was ist jetzt daran einfacher? Er steht auf der Liste und kann vor der Wahl nicht mehr von der Liste runter. Er lehnt die Wahl danach ab und seine Listenmitglieder rücken vor.

Was ist jetzt einfacher wenn er erst noch die Wahl annimmt und erst noch zur Sitzung geht um zurück zu tretern, wie wenn er die Wahl nicht annimmt und seine Listenkollegen vor der Sitzung nachrücken? Ich verstehe die Aussage nicht und möchte diese bitte rechtlich nachvollziehbar erklärt bekommen.

G
gironimo

10.09.2014 um 16:34 Uhr

Ich sehe da eigentlich aus praktischen Überlegungen heraus auch keinen Unterschied.

Also, die Wahl einfach so laufen lassen und danach entweder die Wahl nicht annehmen oder kurz danach den Rücktritt erklären.

N
nicoline

11.09.2014 um 16:19 Uhr

Er lehnt die Wahl danach ab und seine Listenmitglieder rücken vor.

Hmmmm, habs gerade vergessen, helft mir mal auf die Sprünge: Wer rückt denn nach der Wahl in den BR ein, wenn der Erste einer Liste die Wahl nicht annimmt? Der/die mit der nächsten Höchstzahl (die ja evtl. gar nicht auf der gleichen Liste ist), oder der/die Nächste der Liste des Nichtannehmers, egal, ob er/sie die nächste Höchstzahl hat oder nicht?

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