Erstellt am 31.10.2013 um 12:08 Uhr von Angie
Hallo Saabrücker
es gibt die Personenwahl oder die Listenwahl. Bei nur einer Liste ist es automatisch eine Personenwahl. Sobald eine 2 Liste eingeht wird daraus eine Listenwahl. der wesentliche Unterschied ist, dass bei einer Personenwahl jeder Wähler soviel Stimmen abgeben kann wie Betriebsräte zu wählen sind (aber jedem Wahlbewerber nur eine Stimme).
Bei der Listenwahl muss sich der Wähler für eine Liste entscheiden, er hat also nur 1 Stimme zu vergeben. Welche Wahlbewerber von welcher Liste in den Betriebsrat kommen richtet sich nach der Anzhal der Stimmen und der Reihenfolge auf der Liste.
Die Fristen zur Abgabe der Listen sind gleich
LG
Angie
Erstellt am 31.10.2013 um 12:21 Uhr von Saarbrücker
Hallo Angie
danke für deine Antwort!
Jetzt ist es so:
Am Montag ist Abgabefrist wie schon geschrieben.
Unsere 2. Liste ist erst seit gestern draußen,
aber Unterschriften schon genügend drauf.
Ist es jetzt ein Problem, dass beim Termin der Abgabefrist die 2. Liste mit abgegeben wird,
hätte die Liste lämger aushängne müssen oder gar der BR Vorsitzende vorher darüber informiert werden.
Liebe Grüße aus dem Saarland
Erstellt am 31.10.2013 um 12:43 Uhr von Charlys
1. Warum mehrfach die gleiche Frage!
Angie!
Wie kannst Du hier ohne nähere Kenntnis unterstellen, dass 2 eigenständige Gesellschafte einen gemeinsamen BR wählen??
Erstellt am 31.10.2013 um 13:07 Uhr von Angie
Es ist nur die Abgabefrist einzuhalten. Der BR Vorsitzende hat damit nichts zu tun. Nur der Wahlvorstand entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl.
Sollte die erste Liste für eine Personenwahl erstellt worden sein (hier ist es ja egal auf welche Position man steht) und nun durch Einreichung der 2. Liste zur Listenwahl werden
(hier werden die Personen der Reihe nach bestimmt) könnte die 1 Liste noch angepaßt werden (wenn sie noch nicht abgegeben wurde).
LG
Angie
Erstellt am 31.10.2013 um 13:14 Uhr von Pjöööng
Zitat (Angie):
"... könnte die 1 Liste noch angepaßt werden (wenn sie noch nicht abgegeben wurde)."
Nein! "Anpassen" geht nicht, nur "neu machen"!
Erstellt am 31.10.2013 um 14:07 Uhr von Charlys
>>Betrieb in 2 Gesellschaften geteilt
Also 2 Betrieb, also grundsätzlich 2 BR!!
Ggf Ausnahme via TV oder ggf Gemeinschaftsbetrieb!
Erstellt am 31.10.2013 um 16:38 Uhr von gironimo
Nehmen wir mal an, der Wahlvorstand hat alles geklärt und es findet eine gemeinsame BR-Wahl statt. Das Wahlausschreiben hängt und da steht drauf, bis wann Wahlvorschläge eingereicht werden können.
Dies ist die einzige Frist. Ist diese abgelaufen, schaut der Wahlvorstand, wie viele gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden.
Ist es nur einer, muss er auf Personenwahl erkennen.
Sind es zwei oder mehr, muss er auf Listenwahl erkennen.
Da kommt es dann natürlich vor, dass die Ersteller einer Liste sich bei der Reihenfolge der Kandidaten verpokert haben, wenn es plötzlich eine zweite Liste gibt, mit der man nicht gerechnet hat.
Aber die Frist steht unverrückbar. Einzige Chance ist, mit der Abgabe der eigenen Liste so lange wie möglich zu warten, um für den Fall der Fälle einen neuen Wahlvorschlag zu erstellen und diesen zum Fristende einreichen zu können.
Erstellt am 04.02.2014 um 09:07 Uhr von DerAndreas
Hallo,
ich habe jetzt mal eine Verständnissfrage. Wenn es eigentlich eine Persönlichkeitswahl geben soll und man auf der gemeinsamen Liste auf z.B. Platz 40 steht und dann plötzlich kurz vor Fristende, jemand eine andere Liste einreicht und es somit ja zu einer Listenwahl kommt! Dann habe ich keine Möglichkeit mehr eine eigene Liste zu erstellen bzw meinen Platz zu verbessern???Nur falls jetzt wirklich jemand 1 Minute vor Schluss eine 2 Liste einreicht !
Vielen Dank
Andreas