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Anwalts Honorar

E
escimo
Nov 2016 bearbeitet

Hai Kampfkameraden, Eine Gruppe von Kollegen hat nach der Wahl diese angefochten. Dem Anwalt, der diese vertrat, wurde zur Bedienung gemacht, das er ausgehend vom § 20 Betr VG um sein Honorar selbst kümmert. Beim Güte Termin wurde der Antrag zurückgezogen. Grund: lange Laufzeiten durch die Instanzen mit denen Keiner gerechnet hat. 4 der Kollegen gehen in 1/5,2 Jahren in Rente und 3 wollen andere Stelle suchen. Jetziger Sachstand ; der AG will dem Anwalt nicht zahlen und der Anwalt möchte jetzt seine Vergütung von den Kollegen haben, trotz der, leider mündlicher Abmachung.

1.914020

Community-Antworten (20)

K
Kölner

02.09.2014 um 11:06 Uhr

Was ist denn das Problem? Natürlich zahlen die Kollegen das...

E
escimo

02.09.2014 um 11:21 Uhr

Hai Kölner, was heisst natürlich.Wen du alles richtig geheilt hast geht's um denkbar und seine Ehrlichkeit

E
escimo

02.09.2014 um 11:30 Uhr

O die Schreibhilfe. Nochmal.Es geht um den Anwalt und seine Glaubwürdigkeit. Oder gibt in dieser Branche keine Ehre?

G
gironimo

02.09.2014 um 11:35 Uhr

Ehre - naja.

Das kann hier ja nun wirklich niemand sagen, was damals im Anwaltsbüro gesprochen wurde. Aber habt ihr nicht ganz unauffällig ein Formularschreiben unterschrieben, dass Euch der Anwalt unter die Nase gehalten hat?

Die moralische Frage kannst Du hier nicht diskutieren. Da musst Du Dich an die Anwaltskammer oder spezielle Juristenforen wenden. Wir sind hier Betriebsräte.

P
Pjöööng

02.09.2014 um 11:43 Uhr

Was ist denn der Grund warum er sich das Geld nicht beim Arbeitgeber holt? Ist dieser wegen der Rücknahme der Klage nicht mehr zur Kostentragung verpflichtet?

E
escimo

02.09.2014 um 11:50 Uhr

Hei Gironimo, keine Unterschriften alles mündlich aber wir immer zu dritt oder4. Und zu Form Frage, die Hoffnung das jemand mit so einer Frage konfrontiert wurde.

E
escimo

02.09.2014 um 11:55 Uhr

Pjöööng, Reaktion vom AG Anfechtungsklage hätte keine Aussicht auf Erfolg.

H
Hoppel

02.09.2014 um 12:39 Uhr

@ escimo

"Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freistellung der anfechtenden Arbeitnehmer von Kosten, die diesen durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstanden sind, besteht jedoch nur dann, wenn die anfechtenden Arbeitnehmer bei pflichtgemäßer Berücksichtigung der objektiven Gegebenheiten und Würdigung aller Umstände, insbesondere auch der Rechtslage, die Führung eines Prozesses und die Beauftragung eines Rechtsanwalts für erforderlich halten konnten.

Die Prüfung der Erforderlichkeit haben die anfechtenden Arbeitnehmer nicht allein anhand ihrer subjektiven Bedürfnisse vorzunehmen. Vielmehr haben sie auch die Kostenbelange des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers entfällt daher, wenn die Rechtsverfolgung aussichtslos erscheint oder die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten rechtsmissbräuchlich erfolgt und deshalb das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht missachtet wird. ( ... )" > Quelle: ag-arbeitsrecht.de

Und jetzt zum Anwalt ...

Der hat das Mandat vermutlich unter ganz anderen Vorzeichen übernommen! Der Knackpunkt wird sein, dass die KollegInnen den Antrag aus diesen Gründen zurückgezogen haben.

Wusste der Anwalt, dass drei Kollegen auf Jobsuche sind und weitere zwei Kollegen in mehr oder weniger naher Zukunft aus dem Betrieb ausscheiden?

"Wird eine Betriebsratswahl nur von wahlberechtigten Arbeitnehmern angefochten und scheiden alle Wahlanfechtenden während des Beschlußverfahrens aus ihren Arbeitsverhältnissen endgültig aus, so führt dies zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses und damit zur Unzulässigkeit des Wahlanfechtungsverfahrens ." > BAG 7 ABR 9/88

Falls der Anwalt nicht wusste, dass aus vorgenannten Gründen weder eine Wahlanfechtung noch die Kosten der Wahlanfechtung durch das BetrVG gedeckt sind, würde ich auf weitere Streitigkeiten verzichten, die Rechnung durch fünf teilen & bezahlen!

E
escimo

02.09.2014 um 12:47 Uhr

HOPPEL, ICH bedanke mich!

A
aabbccddee

02.09.2014 um 14:53 Uhr

na, das ist mal eine antwort, mit der man was anfangen kann, im gegensatz zu der antwort nr.1. warum antwortet der überhaupt? scheint sich ja belästigt zu fühlen und zu leiden, durch jeden dummen,, der hier ne frage stellt. bleib doch einfach weg!

K
Kölner

02.09.2014 um 15:09 Uhr

Mal wieder eine Portion Mut gefrühstückt, aa...?

P
Pjöööng

02.09.2014 um 15:27 Uhr

Und damit ist dann auch der Anwalt auf der moralisch korrekten Seite, man nennt das "Wegfall der Geschäftsgrundlage".

E
escimo

02.09.2014 um 15:35 Uhr

K. Stell Bitte eigene Frage und diskutiert so lange du willst.

A
aabbccddee

02.09.2014 um 15:43 Uhr

ja kö.... und du scheinbar wieder, wie so oft, eine zu große portion arroganz. möge sie dir in der zukunft im halse stecken bleiben.

G
ganther

02.09.2014 um 15:50 Uhr

Oh Gott der Mut der Trolle begeistert mich jedes mal

A
aabbccddee

02.09.2014 um 16:35 Uhr

wir freuen uns ganz doll für dich, dass du begeistert bist, wirklich.

G
ganther

02.09.2014 um 17:55 Uhr

Troll dich einfach!

A
aabbccddee

02.09.2014 um 23:48 Uhr

warum sollte ich, troll dich doch selber!

G
ganther

02.09.2014 um 23:55 Uhr

Ich bin ja kein Forentroll mit wechselhafter Identität. Aber manche Menschen brauchen das offensichtlich um ihre Aggression ausleben. Welch ärmliche Kreatur muss das wohl sein

W
waf-admin

03.09.2014 um 11:49 Uhr

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