Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich doppelt abgegebener Stützunterschriften.
In unserem Betrieb benötigt eine Vorschlagsliste 50 Stützunterschriften. Eine Liste hat am letzten Tag der Frist ihren Wahlvorschlag mit 52 Stützunterschriften eingereicht, der Wahlvorstand hat aber festgestellt, dass acht der abgegebenen Stützunterschriften doppel abgegeben wurden, also auch andere Listen unterstützten.
Die Liste hatte in Eigeninitiative (Ohne Wissen des Wahlvorstands) fünf Mitarbeitern einen selbst angefertigten Vordruck vorgelegt den sie unterschrieben haben und damit erklärten, dass sie nicht die zuerst abgegebene Stützunterschrift aufrecht erhalten wollen, sondern nun diese Liste unterstützen.
Der Wahlvorstand hat nun noch einmal mit den acht Kollegen gesprochen, die doppelt unterschrieben hatten und von denen haben sich nur vier für die angesprochene Liste entschieden, demnach fehlt der Liste nun zwei Stützunterschriften.
Der Wahlvorstand hat darauf hin rechtsberatung bei einem Anwalt eingeholt und der erklärt, dass dieser Mangel unheilbar sei und der Wahlvorstand der Liste keine Nachfrist gewähren muss.
Und genau darüber streitet sich nun der Wahlvorstand.

Ich hoffe ich konnte den Fall einigermaßen logisch niederschreiben und uns kann jemand weiterhelfen, ob nun die Aussage des Anwalts stimmt und wenn ja wo kann ich das nachlesen.
gruß Brio