Wahlvorschlagsliste - ungültig wenn weniger als doppelt so viele Bewerber?
Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Bei uns sind es leider 2 weniger als doppelt so viele. Ist die Vorschlagsliste damit ungültig?
Community-Antworten (3)
23.02.2010 um 11:32 Uhr
Nein, wenn alles andere ok ist, ist sie gültig.
23.02.2010 um 11:33 Uhr
@ Reiner, es ist eine "soll" Vorschrift und keine "muss" Vorschrift, deshalb sind auch Vorschlagslisten gültig, die weniger Bewerber haben.
23.02.2010 um 11:49 Uhr
Du kannst auch eine Liste mit einer Person gestalten.
Verwandte Themen
Fehlende Stützunterschriften bei Bekanntgabe der Wahlvorschlagsliste. Was tun?
ÄlterHallo zusammen, wir sind ein Betrieb mit 120 Kollegen/-innen. Für dir jetzt anstehende Betriebsratswahl wurde vom Wahlvorstand mit einer Wahlvorschlagsliste gearbeitet, also soll eine Persönlichke
Wahlvorschlagsliste / Stützunterschriften gültig?
ÄlterHallo, da mir unter der anderen Überschrift scheinbar keiner antworten möchte/kann, hier noch mal die gleiche Frage, unter einer anderen Überschrift. Wäre wirklich sehr schön, wenn jemand dazu eine M
Doppelt abgegebene Stützunterschriften
ÄlterHallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich doppelt abgegebener Stützunterschriften. In unserem Betrieb benötigt eine Vorschlagsliste 50 Stützunterschriften. Eine Liste hat am letzten Tag der Fris
BR-Wahl/ Wahlvorstand kontra Wahlvorschlagsliste
ÄlterHallo Wissende Ist eine Wahlvorschlagsliste, die wärend des sammelns von stützunterschriften, ihre Liste ständig mit neuen Kandidaten erweitert unheilbar ungültig, wenn die Wahlvorschlagsliste erst
Fragwürdige Wahlvorschlagsliste
ÄlterFolgender Fall fünf Leute stehen auf einer Wahlvorschlagsliste ,sammeln danach genug Unterstützungsunterschriften machen anschliessend aber den Fehler,sie setzen noch ein Wahlvorschlag (eine Person