Erstellt am 23.04.2009 um 15:30 Uhr von rolfo
Woher weiss das der Wahlvorstand wenn ihm erst kurz vor Abgabeende die Liste abgegeben wird?
Wenn dies sicher ist, ist die Liste tatsächlich ungültig. Es handelt sich aber um einen heilbaren Mangel, d.h. der Listenführer hat innerhalb von 3 Tagen die erforderlichen Stützunterschriften neu erbringen.
Erstellt am 23.04.2009 um 15:33 Uhr von MonasLisa
@Löwenkind,
in dieser Phase sagt der Wahlvorstand mal gar nix dazu!
Für den Wahlvorstand wird die Liste erst interessant, wenn sie bei ihm offiziell abgeben wurde.
Und wenn die Liste nach dem Abgabetermin alle Kriterien erfüllt, die sie lt. Wahlordnung erfüllen muss, wird der Wahlvorstand sie nicht als ungültig einstufen.
Das heisst, die Stützunterschriften sind z.B. nicht doppelt, es sind genügend Stützunterschriften auf der Liste usw.
Was vorher war, ist allein die Sache vom Listenführer!
Erstellt am 23.04.2009 um 15:45 Uhr von Löwenkind
@ MonasLisa
Sie wurde so abgegebe und alle Unterlagen sind einzelne mit einem Aktendulli zusammengehaltene Zettel.