betriebsratswahl.deSeminare

Informationen über die Wahl an nicht angehörige des Betriebes herausgeben

J
jingko
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

Eine Mitarbeiterin in einer anderen Betriebsstätte (kein Betriebsrat dort vorhanden), hat mich als Ansprechpartner (und Wahlvorstandsvorsitzenden) gebeten ihr die Mitglieder des Whalvorstands zu nennen. Mit dem Hinweis, dass dann evtl. Schreiben eines Anwalts gezielt platziert werden können.

  1. Darf sie das?
  2. Wer darf das überhaupt? Grundlage und passendes Gesetz wären toll.

Denn: der Bekannmachungspflicht wurde genüge getan und alle Unterlagen liegen öffentlich bei uns in der Betriebsstätte aus. Muss ich überhaupt auf die Anfrage reagieren?

Zur Info: Unsere Betriebsstätte ist über 200km von der anderen entfernt, daher ein eigener Betriebsrat. Der Wahlvorstand wurde bei uns im Betrieb gewählt (vereinfachtes zweistufiges Verfahren).

2.06204

Community-Antworten (4)

C
celestro

17.09.2015 um 11:56 Uhr

Ich würde mit Verweis auf den Datenschutz ablehnen. Nicht nur, aber auch wegen der Formulierung "dass dann evtl. Schreiben eines Anwalts" ... also nicht einmal konkret, sondern "es könnte sein".

Was für ein Unfug.

G
gironimo

17.09.2015 um 13:29 Uhr

Du meinst, der BR bei Euch hat einen Wahlvorstand bestellt, der die Wahl am anderen Standort durchführen soll?

Oder nur Ihr habt für Euren Standort eine Wahl eingeleitet (aber noch nicht abgeschlossen)?

Frage doch mal die Ansprechpartnerin, was sie eigentlich vom Wahlvorstand will. Ein Anwalt - wenn er seine literarischen Fähigkeiten unter beweis stellen will - kann doch einen Brief ganz einfach "an den Wahlvorstand in Betrieb" ..... richten.

J
jingko

17.09.2015 um 14:39 Uhr

Ja genau wir haben für unseren Standort eine Wahl eingeleitet. Die erste Wahlversammlung ist vorbei. Die nächste findet nächsten Mittwoch statt (Dann die Wahl zum Betriebsrat).

Ja ich hab mir das auch schon gedacht, dass sie da nichts zu verlangen hat.

Ich wollte nur sicher gehen, dass ich da keine Informationspflicht habe.

P
Pjöööng

17.09.2015 um 14:44 Uhr

Ein Anwalt wird auch ganz sicherlich nicht die einzelnen Mitglieder des WV anschreiben.

Und die Post-Adresse des Wahlvorstandes die kann man relativ leicht erraten...

Ihre Antwort