Erstellt am 10.01.2014 um 14:33 Uhr von schmitti
Die Wahlunterlagen (alle) müssen in allen Sprachen ausgehängt und ggf verteilt werden wie man AN im Betrieb hat also auchh ggf in türkischer Sparache.
Notfalls Dolmetscher-Schreibdienst einsetzen AG muss die Kosten tragen. Ggf auch bei der GEW mal anfragen diese haben oft solche
Erstellt am 10.01.2014 um 14:37 Uhr von fragenderBR
Danke, @schmitti.
Es werden allerdings ausschließlich Informationen in englischer Sprache benötigt.
GWE ist bei uns kein Thema.
Erstellt am 10.01.2014 um 15:06 Uhr von gironimo
Ich habe mal so etwas vom Bund Verlag gesehen (Formularmappe).
Wie machen denn diese Kollegen ihre Arbeit, wenn sie niemand versteht? Der BR sollte ein Sprachkurs für diese AN beim Arbeitgeber fordern.
Erstellt am 10.01.2014 um 15:20 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Wie machen denn diese Kollegen ihre Arbeit, wenn sie niemand versteht?"
Wer sagt denn dass sie niemand versteht? Möglicherweise machen sie ihre Arbeit auf Englisch?
Zitat (gironimo):
"Der BR sollte ein Sprachkurs für diese AN beim Arbeitgeber fordern."
Damit diese das Wahlausschreiben lesen können? Läuft der BR mit solch einer Forderung nicht Gefahr, eine indirekte Diskriminierung zu verlangen?
Erstellt am 10.01.2014 um 15:44 Uhr von Hoppel
@ fragenderBR
Guck mal hier:
http://www.betriebsratswahl.de
Erstellt am 10.01.2014 um 16:36 Uhr von schmitti
Erstellt am 10.01.2014 um 17:14 Uhr von EightBall
Google Translate ist inzwischen ziemlich gut geworfen. Deutsch ins linke Kästchen einwerfen, Englisch rechts entnehmen, etwas nachbearbeiten. Für die BR-Wahl ausreichend.
Erstellt am 10.01.2014 um 17:28 Uhr von rtjum
wer sagt, dass das in allen Sprachen sein muss?
Erstellt am 10.01.2014 um 18:35 Uhr von schmitti
...... zB die Gerichte wie auch das BAG. ........ Nach § 2 Abs. 5 WO ?soll" der Wahlvorstand dafür sorgen, dass ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, vor Einleitung der Betriebsratswahl über Wahlverfahren, Aufstellung der Wähler- und Vorschlagslisten, Wahlvorgang und Stimmabgabe in geeigneter Weise unterrichtet werden.Man könnte nun meinen ?sollen" heißt nicht ?müssen". Dies sieht das Bundesarbeitsgericht (Az: 7 ABR 5/04) jedoch anders. Es ist der Ansicht, dass jeder, der wahlberechtigt oder wählbar ist, auch tatsächlich die Möglichkeit zur Teilnahme an der Wahl haben müsse. Dies sei ein elementares demokratisches Grundprinzip. Daher verbleibe dem Wahlvorstand bei dieser Frage kein großer Beurteilungsspielraum. An einer Wahl kann schließlich nur derjenige teilnehmen, der überhaupt weiß, dass es eine Wahl gibt und wie sie abläuft. Daher müsse der Wahlvorstand ausländische Arbeitnehmer, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, eben auch in deren Muttersprache informieren.
Erstellt am 10.01.2014 um 20:40 Uhr von Hartmut
Soweit die Theorie, schmitti. Jemand, der in sagen wir Wanne-Eickel arbeitet und nur isländisch spricht, oder nur maltesisch oder afrikaans, müsste entsprechend informiert werden. Andererseits, wie schlägt der/diejenige sich hier durch's Leben - und durch die Firma. Auf Englisch immer dann, wenn deutsch nicht geht. Wir werden auch diesmal wieder das Wahlausschreiben auf deutsch und englisch veröffentlichen, auf türkisch und eventuell erstmalig russisch, und fertig. Ich persönlich finde das schon viel.
Erstellt am 10.01.2014 um 21:39 Uhr von schmitti
Deine Denke hier dürfte aber dem BAG bei einet Klage so etwas von egal sein. Man kann nur hoffen, das AN dievso denken weder WV noch BR werden. Denn sie missachten Grundrechte massiv. Domokratie ist dann ggf auch ein Fremdwort. Denn das BAG hat den Begriff Demokratie hier in der Begründung bewusst gewählt. Wer in Deutschland lebt und arbeitet muss der deutschen Sprache noch lange nicht so mächtig sein, dass er Wahlunterlagen in deutsch lesen und verstehen kann.
Erstellt am 10.01.2014 um 21:53 Uhr von rtjum
also wir sind nur so knapp 900 Kollegen die unseren BR wählen. mal ganz ehrlich woher soll der BR denn wissen welche Sprachen alle gebraucht werden und was sind ausreichende Kenntnisse? Heutzutage muss man als Nicht-EU-Ausländer doch Integrationskurse mit Prüfung machen um überhaupt Aufenthaltsrecht/Arbeitserlaubnis zu erlangen damit sind doch wohl der Kenntnisse genügend vorhanden. Ich denke die Sprachen die Hartmut genannt hat sind vollkommen ausreichend wenn überhaupt notwendig. Ich bin ganz ehrlich ne ziemlich linke socke, aber wenn mir ausländische Kollegen die 20 Jahre und länger hier bei uns leben sagen sie können das auf deutsch nicht verstehen dann stimmt was nicht.
Erstellt am 11.01.2014 um 00:23 Uhr von Kölner
Schmitti, bringen wir es auf den Punkt: Du wirfst Hartmut latenten Rassismus vor.
Erstellt am 11.01.2014 um 10:06 Uhr von schmitti
Kölner, ich werfe hier keinem Rassismus vor. Solches, wie auch zB nachweisbares Lügen, wobei der Nachweis dann wohl aus der Glaskugel kommt, lasse ich andere tun.
..... @rtjum, der BR ist nicht der Herr der Wahlen und hier auch jicht zuständig. Es ist der WV. Der BR kann und sollte aber wissen welche Nationalitäten und welche Sprachkenntniss hier die AN haben. Denn er ist ja in der Einstellung beteiligt. Er ist ja auch beim Thema Arbeitsordnungen/richtel beteiligt und muss hier dann auch darauf achten, dass alle AN diese auch lsen, verstehen können. ..... Der WV bekommt die notwendigen Infos vom AG. Liefert der AG hier keine ausreichende Infos kann er sich diese auf Kosten des AG beschaffen, wie auch die entsprechende sprachlichen Wahlunterlagen. Das Integrationskurse nicht ausreichen ergibt sich aus den Urteilen, denn sonst hätten die Gerichte daraufverwiesen und nicht geurteilt, dass die Wahlunterlagen in den jeweiligen Muttersprachen vorliegen müssen. Da ja Kosten hier auch kein Hindernis sind verstehe ich das sperren dagegen hier nicht. Kann also nur das Wollen sein.
Erstellt am 11.01.2014 um 10:16 Uhr von Kölner
Dann sollte man es nochmals festhalten:
Schmitti unterstellt indirekt Hartmut, dass er demokratische Grundrechte missachtet. Da er sich nicht um jeden, der deutschen Sprache nicht mächtigen Menschen im Betrieb mit einem entsprechenden Muttersprachenschreiben zur Wahl versorgt, hoffst du, dass er nicht in den BR oder wenigstens nicht in den WV kommt.
Das ist richtig wiedergegeben, nicht wahr?
Du darfst gerne korrigieren.
Erstellt am 11.01.2014 um 10:20 Uhr von BRMtgl
@Kölner, glaubst Du nicht, dass gerade Du dich nun mit bestimmten Vorwürfen / Unterstellungen hier zurückhalten solltest? Denn einmal ist nun ja wohl belegt, dass Deine seltsamen Vorhalte, Vorwürfe nicht zutreffen.
PS: Ich habe diese Untersteelungen vin Rassismus hier auch nicht aus der betreffenden Antwort lesen können. Es wurde einfach nur auf Themen aus Urteilen verwiesen.
Erstellt am 11.01.2014 um 10:30 Uhr von Kölner
Weißt du, brmitgl, ich schieße sicherlich schärfer, als du ertragen kannst. Das ist das Naturell des Menschen das ist zu entschuldigen und ist nicht schlimm. Wirfst du mir vor rassistisch ggü schmitti gewesen zu sein?
BTW: Ich bin schon soooo lange hier. Und einen Fehler mache ich in der Regel nur einmal, deswegen ist dein Kommentar nicht zutreffend!
Zu deiner Antwort noch:
Das, was Du mir hier unterspülen willst, sollte sich ein jeder hier zu Gemüte führen und nicht mir gesagt werden, aber das lernst du auch noch, da bin ich mir sicher. Und bevor du dich auf mich, als ein potentielles Feindbild einschießen möchtest, bitte ich dich inständig, deine Scheuklappen mal abzunehmen und wertneutral die Antwort von schmitti auf Hartmuts Äußerung hin zu untersuchen.
Latent heißt ja nicht "ausgeprägt". Manchmal merkt man gar nicht, was für ein braunes Gedankengut ins Hirn Einzug gehalten hat. Da sollte man dann froh sein, wenn einem andere mal mit der Nase drauf stoßen.
Erstellt am 11.01.2014 um 11:24 Uhr von schmitti
Kölner, Schmitti bezieht such nur auf Aussagen der Gerichte und auch BAG. .......Dies sei ein elementares demokratisches Grundprinzip. Daher verbleibe dem Wahlvorstand bei dieser Frage kein großer Beurteilungsspielraum..... Wenn Du dann hier BRAUNES GEDANKENGUT..... siehst, unterstellst Du dueses damit indirekt den Gerichten, Richtetn und auch dem BAG. Mit solchen Unterstellungen sollte man dann aber virsichtig sein.
Erstellt am 11.01.2014 um 11:25 Uhr von Hartmut
Hallo Kölner, ich musste auf jeden Fall herzlich lachen über deinen Kommentar.
Tja, nach wie vor spreche ich weder isländisch noch malti noch afrikaans. Den Vorwurf des Rassismus werde ich wohl stehen lassen müssen. Und aus der Gewerkschaft wieder austreten.
Seufz.
Erstellt am 11.01.2014 um 11:36 Uhr von Kölner
Bleib in der Gewerkschaft!
...alles andere wird sich geben.
Ich finde dich übrigens nicht rassistisch.
Erstellt am 11.01.2014 um 11:58 Uhr von rtjum
schmitti
ob BR oder WV spielt doch wirklich nicht die Rolle und wollen oder nicht auch nicht. Klar kann der WV ( nicht damit du wieder schreibst der BR ist nicht zuständig) sich das alles besorgen, ich kann auch aus nem fliegenden Flugzeug rausspringen. Unsere Betriebssprache ist deutsch, wir haben viele ausländische Kollegen, aber selbst der AG weiss nicht genau welche Sprachen die alle sprechen und Einstellungsgespräche werden bei uns auf deutsch geführt denn unser Personaler kann max noch englisch, also bin ich wieder bei Hartmut. der tatsächlich nicht austreten sollte, und sage, dass deutsch, englisch, türkisch und evtl noch russich ausreichend ist. Soll doch danach jemand klagen, wählen wir halt nochmal.
Das Urteil was du anführtest bezog sich auch auf ein Unternehmen, indem mehr als 70% ausländische Kollegen sind, da mag das zutreffen.
Erstellt am 12.01.2014 um 14:35 Uhr von Hoppel
@ ALL
Ich muss mich doch schwer wundern, was hier zum Teil von sich gegeben wird.
Warum liest man sich nicht ganz einfach mal durch, was das BAG (13.10.2004 - 7 ABR 5/04) zu dieser Thematik von sich gegeben hat?
Demnach kommt es ENTSCHEIDEND darauf an, dass JEDER AN in der Lage sein muss, sich anhand des Gesetzes, der Wahlordnung, der Wählerlisten und des Wahlausschreibens sowie durch Kommunikation mit anderen Arbeitnehmern sich selbst über die Wahlgrundsätze und das Wahlverfahren informieren zu können.
Die zur Wahlbeteiligung notwendigen Kenntnisse müssen "in geeigneter Weise" vermittelt werden, damit sie ihr Wahlrecht in gleicher Weise ausüben können wie deutsche Arbeitnehmer. § 2 Abs. 5 WO dient somit der Verwirklichung des elementaren demokratischen Grundsatzes der Gleichheit der Wahl. Eine Missachtung dieser Vorschrift berechtigt daher zur Anfechtung der Wahl.
In diesem Zusammenhang sind Meinungen, dass die erforderlichenn Wahlunterlagen auf "deutsch, englisch, türkisch und evtl noch russich" ausreichend sind, absolut daneben!
Abzustellen ist auf den Betrieb und wenn in diesem Betrieb z.B. ein gewisser Anteil Franzosen arbeitet, sind die Unterlagen vorsichtshalber auch in französischer Sprache zur Verfügung zu stellen.
Auch scheinen sich hier einige TE nicht bewusst zu machen / machen zu wollen, dass Deutschkenntnisse sehr wohl für den Arbeitsalltag ausreichend sein könnten, aber längst nicht für das Verständnis von Gesetzestexten!
Wenn letzteres so einfach wäre, frage ich mich, warum hier in mehr oder weniger einwandfreiem Deutsch überhaupt Fragen zum Thema "BR-Wahl" gestellt werden ...
Erstellt am 12.01.2014 um 20:10 Uhr von rtjum
Erstellt am 12.01.2014 um 22:06 Uhr von Hartmut
@Hoppel, du meinst es gut, aber du unterliegst glaube ich einem Missverständnis. 'Verstandene Sprache' ist nicht notwendigerweise gleich 'Muttersprache'.
Die Wahlordnung verlangt nicht (!!), das WA in allen MUTTERSPRACHEN auszuhängen. Sondern es wird lediglich verlangt, und das ist auch plausibel, dass in allen VERSTANDENEN Sprachen ausgehängt wird. Für den Maltesen reicht es beispielsweise aus, dass ich auf Englisch veröffentliche, es muss nicht Malti (eine Art Arabisch) sein.
Aus diesem Grunde brauche ich in meinem Betrieb auch nicht auf Französisch auszuhängen. Das versteht hier keiner.
Jetzt klarer?