Minderheit im BR - wann muss auf jeden Fall ein/e Angehörige/r des Minderheitengeschlechts im BR sitzen?
Hallo zusammen, wir haben in unserem Betrieb leider nur eine kleine Gruppen von Frauen. Dennoch konnten wir eine bewegen, sich zur Wahl zustellen. Leider ist Sie nicht gewählt worden. In der Wahlordnung §5 gibt es zwar eine Berechnung der Minderheit im BR; verstehe ich aber irgendwie nicht. Gibt es nicht eine klare Auskunft, ob mindestens eine weibliche Person im BR vertreten sein muß oder nicht?!
Community-Antworten (5)
08.03.2006 um 15:00 Uhr
Na komm schon Uwe...ein paar Infos mehr und Du kriegst ganz sicher eine klare Antwort. Wie viele AN hat der Betrieb, wie viele Frauen, wie viele Männer...?
08.03.2006 um 15:30 Uhr
Danke Kölner, sollte man schon mit angeben wenn man eine klare Antwort haben will (entschuldigung) Nun wir haben 11 Frauen und 132 Männer. Die Damen sind hauptsächlich in der Verwaltung, daher fehlt schon der Bezug zum Betrieb. (Dementsprechend auch der Wille jemanden zu wählen der nicht aus den "eigenen" Reihen kommt). Trotzdem sollten die Belange der Frauen nicht untergehen.
08.03.2006 um 15:41 Uhr
Nee keine Chance!
143 Mitarbeiter = 7 BR-Sitze
132 Männer : 1 = 132 Sitz für die Männer 11 Frauen:1 = 11 kein Sitz für die Frauen
132:2= 66 > 11 = kein Sitz
132:3= 44 > 11 = kein Sitz
132:4= 33 > 11 = kein Sitz
132:5= 26,4 > 11 = kein Sitz
132:6= 22 > 11 = kein Sitz
132:7= 18,85714286 > 11 = kein Sitz
08.03.2006 um 15:53 Uhr
Vielen Dank Benno_BRB,
so einfach ist die Erklärung. Bin mit dem Text vom WO §5 nicht klargekommen. Naja, vielleicht klappt es ja bei der nächsten Wahl. War sozusagen Premiere.
09.03.2006 um 08:04 Uhr
Moins!
Lesen bildet ;-)
Nee es gibt ne Menge Hilfsmaterialien. Auch - oder besser - gerade von den Gewerkschaften. Holt Euch Infomaterial und geht wenn die Zeit es über lässt zu Seminaren!
Ihr macht das schon.
Benno
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