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Minderheit im BR - wann muss auf jeden Fall ein/e Angehörige/r des Minderheitengeschlechts im BR sitzen?

U
Uwe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben in unserem Betrieb leider nur eine kleine Gruppen von Frauen. Dennoch konnten wir eine bewegen, sich zur Wahl zustellen. Leider ist Sie nicht gewählt worden. In der Wahlordnung §5 gibt es zwar eine Berechnung der Minderheit im BR; verstehe ich aber irgendwie nicht. Gibt es nicht eine klare Auskunft, ob mindestens eine weibliche Person im BR vertreten sein muß oder nicht?!

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

08.03.2006 um 15:00 Uhr

Na komm schon Uwe...ein paar Infos mehr und Du kriegst ganz sicher eine klare Antwort. Wie viele AN hat der Betrieb, wie viele Frauen, wie viele Männer...?

U
Uwe

08.03.2006 um 15:30 Uhr

Danke Kölner, sollte man schon mit angeben wenn man eine klare Antwort haben will (entschuldigung) Nun wir haben 11 Frauen und 132 Männer. Die Damen sind hauptsächlich in der Verwaltung, daher fehlt schon der Bezug zum Betrieb. (Dementsprechend auch der Wille jemanden zu wählen der nicht aus den "eigenen" Reihen kommt). Trotzdem sollten die Belange der Frauen nicht untergehen.

B
Benno_BRB

08.03.2006 um 15:41 Uhr

Nee keine Chance!

143 Mitarbeiter = 7 BR-Sitze

132 Männer : 1 = 132 Sitz für die Männer 11 Frauen:1 = 11 kein Sitz für die Frauen 132:2= 66 > 11 = kein Sitz
132:3= 44 > 11 = kein Sitz 132:4= 33 > 11 = kein Sitz
132:5= 26,4 > 11 = kein Sitz 132:6= 22 > 11 = kein Sitz 132:7= 18,85714286 > 11 = kein Sitz

U
Uwe

08.03.2006 um 15:53 Uhr

Vielen Dank Benno_BRB,

so einfach ist die Erklärung. Bin mit dem Text vom WO §5 nicht klargekommen. Naja, vielleicht klappt es ja bei der nächsten Wahl. War sozusagen Premiere.

B
Benno_BRB

09.03.2006 um 08:04 Uhr

Moins!

Lesen bildet ;-)

Nee es gibt ne Menge Hilfsmaterialien. Auch - oder besser - gerade von den Gewerkschaften. Holt Euch Infomaterial und geht wenn die Zeit es über lässt zu Seminaren!

Ihr macht das schon.

Benno

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