Kontaktverbot mit MItarbeitern
Darf ein BR-Gremium per Beschluss, mit der Begründung weil es Sprechstunden gibt, der BR-Minderheit im Gremium verbieten Betriebsbegehungen zu machen bzw. an den Arbeitsstätten Kontakt zu den Mitarbeitern aufzunehmen? Wenn ja oder wenn nein, auf welcher Rechtsgrundlage?
Community-Antworten (6)
07.09.2022 um 11:07 Uhr
Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen in der Ausübung ihrer (Betriebsrats-)Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Das schreibt § 78 Abs. 1 BetrVG vor. Jedes Betriebsratsmitglied hat ein Recht auf eine ungestörte und unbeeinflusste Amtsausübung. Das Recht auf ungestörte Amtsausübung steht dem Betriebsratsmitglied gegenüber jedermann zu. Quelle: DR. Kluge
Jedermann bedeutet auch andere Betriebsratsmitglieder.
07.09.2022 um 11:09 Uhr
was ein Unsinn - ein BR kann schon mal niemand etwas verbieten. Auch keine Mehrheit einer Minderheit.
Wenn Du als BR Mitglied es als Deine Aufgabe siehts, im Rahmen der BR Arbeit mit Kolleginnen und Kollegen zu sprechen, dann machst Du dies.
Oder dreh den Spieß doch mal rum und frag die BR Mehrheit, auf welcher Rechtsgrundlage sie denken, ein solches Verbot überhaupt aussprechen zu können.
07.09.2022 um 11:19 Uhr
in Staaten wie Nordkorea dürfen Mehrheiten den Minderheiten etwas verbieten und da sollte die Minderheit, wenn sie denn gerne weiterleben möchte, sich auch daran halten. Wir sind glücklicherweise in einer Demokratie und moreno hat eigentlich alles notwendige dazu gesagt.
07.09.2022 um 11:59 Uhr
"Darf ein BR-Gremium per Beschluss, mit der Begründung weil es Sprechstunden gibt, der BR-Minderheit im Gremium verbieten Betriebsbegehungen zu machen bzw. an den Arbeitsstätten Kontakt zu den Mitarbeitern aufzunehmen?"
Was für eine drollige Idee! Jeder Mitarbeiter darf jedes BR-Mitglied ansprechen, natürlich auch außerhalb der Sprechzeiten.
07.09.2022 um 13:10 Uhr
"Darf ein BR-Gremium per Beschluss ... verbieten ... Betriebsbegehungen zu machen, Kontakt zu den Mitarbeitern aufzunehmen?"
Die kommen auf Ideen ^^ NEIN, natürlich nicht!
kopfschüttel
08.09.2022 um 15:03 Uhr
Zitat TomTom : Darf ein BR-Gremium per Beschluss, mit der Begründung weil es Sprechstunden gibt, der BR-Minderheit im Gremium verbieten Betriebsbegehungen zu machen bzw. an den Arbeitsstätten Kontakt zu den Mitarbeitern aufzunehmen?
Sorry, ein derartiger Beschluss ist rechtsunwirksam. Wenn, dann muss der BR im Zweifel darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde, sein Beschluss beruht.
Verwandte Themen
Listenwahl (das erste mal)
ÄlterGuten Morgen zusammen, ich möchte für die Wahlen nächstes Jahr eine eigene Liste erstellen und einreichen. Bis jetzt wurden bei uns immer Persönlichkeitswahlen durchgeführt und es wäre quasi das erst
Fragen zu Neuwahlen
ÄlterHallo Leute, Ich bin jetzt seit knapp 18 Monaten in einem Logistikunternehmen mit knapp 800 Mitarbeitern. Ich komme also für die Neuwahlen nicht infrage weil die gerne nur unbefristete in den Betrieb
Normales oder Vereinfachtes Wahlverfahren bei ca. 70 Mitarbeitern - wo liegen die Unterschiede ?
ÄlterHallo, ich habe eine kurze Frage. Unser bisheriger Betriebsrat ist zurückgetreten und ich wurde nun in den Wahlvorstand berufen. Nun habe ich gelesen, dass es normales und ein vereinfachtes Wahlve
Wahlvorschlagslisten - muss jeder Wahlbewerber, der auf der Liste steht, von 3 Mitarbeitern gestützt werden?
ÄlterIch habe eine Frage zum Listenwahlverfahren: Muss jede Vorschlagsliste von mind. 3 Mitarbeitern gestützt werden, oder muss jeder Wahlbewerber, der auf der Liste steht, von 3 Mitarbeitern gestützt
Angst vor Betriebsratgründung bei 180 Mitarbeitern
ÄlterHallo, unser betrieb besteht aus 180 mitarbeitern und hat KEINEN BETREIBSRAT!!!! Nun möchte ich gerne einen gründen und habe schon mit mitarbeitern gesprochen. Diese haben Angst A) das wenn der c