Darf ein BR-Gremium per Beschluss, mit der Begründung weil es Sprechstunden gibt, der BR-Minderheit im Gremium verbieten Betriebsbegehungen zu machen bzw. an den Arbeitsstätten Kontakt zu den Mitarbeitern aufzunehmen? Wenn ja oder wenn nein, auf welcher Rechtsgrundlage?