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Fragen zu Neuwahlen

B
Britta0109
Okt 2021 bearbeitet

Hallo Leute,

Ich bin jetzt seit knapp 18 Monaten in einem Logistikunternehmen mit knapp 800 Mitarbeitern. Ich komme also für die Neuwahlen nicht infrage weil die gerne nur unbefristete in den Betriebsrat aufnehmen. Ich möchte aber zwei Kollegen unterstützen die aktuell im Betriebsrat sind und mit dem aktuellen Betriebsratsvorsitzenden überhaupt nicht zurechtkommen. Laut deren Aussage ist der Mann absolut cholerisch, schreit herum wenn eine Abstimmung nicht so läuft wie er es gerne hätte und schüchtert die Mitarbeiter ein bis sie sich dann doch umstimmen lassen. Sie werfen ihm auch vor dass er viel zu sehr auf der Seite des Arbeitgebers ist. Sie haben, als sie neu in den Betriebsrat kamen, gebeten an einer Schulung teilzunehmen aber da hat er gesagt nein Schulung gibt es nicht das kostet die Firma auch viel zuviel Geld.

Die letzte Betriebsversammlung z.b. fand vor über drei Jahren statt das ist meines Wissens nach auch nicht rechtmäßig, aber ich bin jetzt in der Materie selbst so gut wie gar nicht drin, habe mich über das Wochenende versucht ein bisschen einzulesen.

Jetzt zu meinen Fragen

Aktuell gibt es einen dauerhaft freigestellten Betriebsratsvorsitzenden. Ab wie vielen Mitarbeitern sind es denn zwei freigestellte oder ist ein zweiter freigestellter nicht zwingend erforderlich?

Können die Betriebsratsmitglieder trotz Überstimmung bei Abstimmung an einer Schulung teilnehmen?

Was macht mehr Sinn für die anstehenden Wahlen? viele kleine Listen oder eine große Liste? Gibt es eine maximal Anzahl von Mitarbeitern für eine Liste? bis jetzt haben sie z.b. knapp 60 interessierte.

Meine Kollegen sind beide in der Verdi. Besteht denn die Möglichkeit ein Gewerkschaftsmitglied von außerhalb der Wahl beizuwohnen? Da diese beiden Kollegen dem Vorsitzenden nicht mehr über den Weg trauen und ihm irgendwie auch kein beikommen ist.

Danke fürs lesen und vielen Dank schon mal auch im Namen von meinen Kollegen Lg

523020

Community-Antworten (20)

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Agassi0

29.09.2021 um 08:09 Uhr

Hallo Britta0109. In § 38 BetrVG ist die Freistellung von Betriebsräten gesetzlich geregelt: (1) Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel

200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied, 501 bis 900 Arbeitnehmern 2 Betriebsratsmitglieder, 901 bis 1.500 Arbeitnehmern 3 Betriebsratsmitglieder

d.h. bei Euch wären das 2 komplette Freistellungen. Das Thema Schulung muss auf der Tagesordnung stehen. Dann muss klar sein, zu welchem Schulungsthema ihr wollt und wer dort hin soll. Dann wird abgestimmt. Wenn allerdings die Mehrheit dagegen ist, gibt es keinen gültigen Entsendebeschluss,heisst keiner darf zur Schulung. Bei Euch würde wohl eine Listenwahl mehr Sinn machen. Und wegen der Gewerkschaft würde ich vor der Wahl Kontakt aufnehmen, die können Euch da auch sehr gut beraten.

M
Moreno

29.09.2021 um 10:18 Uhr

Ob Du befristet eingestellt bist oder unbefristet spielt aber keine Rolle bei der Betriebsratswahl! Also kannst du dich bei der nächsten Wahl auch aufstellen lassen und den Kollegen helfen! Und Deine zwei Kollegen sollten sich mal fragen ob sie richtig im Betriebsrat sind wenn sie sich so einschüchtern lassen!

C
celestro

29.09.2021 um 10:49 Uhr

zu Moreno:

das ist zwar alles richtig, aber Verträge von befristet Beschäftigten lassen Arbeitgeber auch gerne auslaufen (und werden nicht verlängert oder entfristet), wenn diese den AG “ärgern”.

M
Moreno

29.09.2021 um 10:59 Uhr

Celestro....britta hat geschrieben....das die gerne nur unbefristete in den BR aufnehmen.....wen meint sie damit den AG oder den BRV? Der wäre mir völlig wurscht!

C
celestro

29.09.2021 um 11:54 Uhr

Also ich lese den gesamten Sachverhalt. Ein BR, der "gerne nur unbefristete aufnimmt" und mutmaßlich "viel zu sehr auf der Seite des Arbeitgebers ist" wäre nicht gerade eine Konstellation, bei der mir der AG "wurscht" sein sollte.

M
Matze

29.09.2021 um 12:42 Uhr

Thema Kosten: Das Betriebsverfassungsgesetz gibt es seit fast 70 Jahren!!! Seither ist bekannt, dass die Kosten für den Betriebsrat mitzuplanen sind. Wird dies nicht getan, ist dies schon eine grobe vorsätzliche Missachtung des Gesetzes und liegt in der Schuld des Arbeitgebers. Schulungen sind grundsätzlicher und gesetzlich verbriefter Bestandteil der Mitarbeitervertretung! Die Kosten müssen schon mit der Betriebsgründung in die Jahreskostenpläne eingeplant werden. Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen.

NB
nicht brauchen

29.09.2021 um 12:52 Uhr

Hallo,

bei 800 Mitarbeitern wird es wahrscheinlich auf Listenwahl hinauslaufen. Was sich als Liste empfiehlt: Kommt darauf an. Meiner Meinung nach ist es viel wichtiger auf einer Liste vorne zu stehen, da ab Platz ??? man nicht mehr im BR ist. Wenn allerdings mehr Leute drauf stehen werden die auch mehr gewählt, da evtl. einer diese Liste ankreuzt da er diesen oder jenen kennt. Der BRV kann keine Schulung ablehnen sondern nur das Gremium. Ich kenne auch keinen Betrieb der durch die Kosten des BR bankrott gegangen ist.

B
Britta0109

29.09.2021 um 12:54 Uhr

Guten Morgen,

Vielen Dank schonmal für die Antworten. Der Betriebsrat nimmt lieber unbefristete Mitarbeiter auf weil es früher des öfteren vorkam, dass eben die Mitarbeiter nicht verlängert wurden oder entfristet. Es kam deshalb schon zweimal vor dass es vorgezogene Neuwahlen gab. Wie gesagt wenn jemand komplett neu in der Betriebsrat kommt und die Schulungen abgelehnt werden ist das natürlich doof weil irgendwo muss man sein Wissen ja herbekommen. Ich selbst habe mir jetzt mal 3 Bücher bestellt um mich eingehender damit zu befassen Lg

Britta

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rtjum

29.09.2021 um 14:40 Uhr

wie wäre es zusätzlich mit der zuständigen Gewerkschaft? Als Mitglied bekommt man da durchaus viele Infos und Hilfe.

R
rsddbr

29.09.2021 um 15:29 Uhr

Hmm, also wenn ich das so lese... Der BR nimmt niemanden auf. Die BR-Mitglieder werden von der Belegschaft gewählt.

Vorgezogene Neuwahlen gibt es nur, wenn keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden sind. Du schreibst, es gibt 60 Kandidaten. Das dürfte dann für die nächsten 4 Jahre mehr als ausreichend sein. Jedoch ist die Warnung, dass befristete Verträge nicht verlängert werden, durchaus berechtigt und ich würde sie auch ernst nehmen. ABER: Jetzt bist du 18 Monate dabei? D.h. dein Vertrag läuft nach meiner Rechnung Ende März aus. Versuche doch mal, schon eher die Entfristung zu bekommen. Ansonsten hängt es davon ab, wann genau gewählt wird. Vielleicht hast du bis zum Abgabeschluss der Wahlvorschläge sogar schon einen unbefristeten Vertrag.

Zum Thema Bücher: Grundsätzlich ist das BetrVG (https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/) ein guter Start. Viele BR-Seiten (wie zum Beispiel diese der W.A.F.) geben nützliche Tipps und Erklärungen zur BR-Arbeit. Ich finde es super, dass du dich bereits vor deiner Kandidatur mit dem Thema beschäftigst. Ich glaube, viel zu viele Menschen lassen sich zwar wählen, sind dann aber überrascht oder sogar überfordert, was alles auf sie zukommt.

C
celestro

29.09.2021 um 15:52 Uhr

"Was macht mehr Sinn für die anstehenden Wahlen? viele kleine Listen oder eine große Liste? Gibt es eine maximal Anzahl von Mitarbeitern für eine Liste? bis jetzt haben sie z.b. knapp 60 interessierte."

Grundsätzlich ist es so, dass die MA "Wahlvorschläge" machen. Auf solch einer "Liste" kann nur 1 Person draufstehen, oder alle 800. Da gibt es keine Höchstgrenze.

Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht (sozusagen 1 Liste), dann gibt es Personenwahl, ansonsten Listenwahl.

Normal wäre es eigentlich, dass bei sovielen Leuten eine Listenwahl herauskommt. ABER ... oftmals wollen die MA lieber eine Personenwahl. Dann geht der BR meist hin und legt eine Liste aus, in die sich jeder eintragen kann. Rechtlich ist das so eigentlich nicht zulässig ... aber wo kein Kläger ....

A
Agassi0

29.09.2021 um 16:06 Uhr

Rechtlich ist das so eigentlich nicht zulässig ... aber wo kein Kläger ....

Wie wäre es denn rechtlich sauber bei Personen- als auch Listenwahl?

C
celestro

29.09.2021 um 16:48 Uhr

"Wie wäre es denn rechtlich sauber bei Personen- als auch Listenwahl?"

Es findet sich eine Gruppe von Leuten, die einen Wahlvorschlag machen. Die schreiben sich als Kandidaten auf den Zettel, sammeln (Stützungs-)Unterschriften und geben diesen dann beim Wahlvorstand ab.

Wenn es nur eine Gruppe macht, gibt es Personenwahl. Bei 2 oder mehr Gruppen Listenwahl.

P.S. Das Problem bei der oben beschriebenen Methode ist ... es darf sich jeder drauf schreiben. Eigentlich muss aber jeder Kandidat damit einverstanden sein, wer sonst noch (und an welcher Stelle) andere Personen auf die Liste kommen. Und man darf ja auch erst wenn die Liste "geschlossen" ist, die Stützunterschriften sammeln. Eine offene Liste auf die sich jeder einschreiben kann, funktioniert dabei nicht ...

B
Britta0109

29.09.2021 um 23:45 Uhr

Hallo,

Ich habe mich da vielleicht ein bisschen missverständlich ausgedrückt mit dem der Betriebsrat nimmt nur unbefristete auf. Sie raten den befristeten davon ab sich auf die Liste setzen zu lassen. Ich habe am 13. April 2020 angefangen also das könnte knapp werden mit der Entfristung zumal die letzte Zeit kaum noch Leute entfristet wurden. Es wurden jetzt lieber wieder vermehrt Zeitarbeiter genommen für das anstehende Weihnachtsgeschäft.

Prinzipiell klingt die Sache Betriebsrat schon interessant aber ich weiß nicht ob ich mir das zutraue weil ich bis dato noch nie irgendwas mit dem Thema zu tun hatte und Angst habe dass ich es nicht verstehe weil es ja schon sehr viele Paragraphen zu beachten gibt aber es ist ja noch etwas Zeit bis zu den Wahlen.

Zu der Lektüre ich habe mir von W. A. F. Die Broschüre Ratgeber Grundlagenwissen für Betriebsräte bestellt und Handbuch für Anfänger Betriebsrat, das Betriebsverfassungsgesetz sowie noch Betriebsrat für Dummies ( aber gebraucht von 2013) ich denke mal das reicht fürs erste. das sollte alles im Laufe der Woche ankommen dann kann ich mich am Wochenende damit beschäftigen dann werde ich schon merken ob das was für mich ist.

Zwei kleine Fragen habe ich noch ( aber ich denke mal da kommen im Laufe der Zeit noch mehr dazu)

Dürfen die Zeitarbeiter eigentlich auch wählen? das war vor zwei Jahren wohl auch so ein Hickhack wo sie wieder weggeschickt wurden weil sich die Leute nicht einig waren ob die Zeitarbeiter wählen dürfen oder nicht. Ich denke mal ihr seht schon dass das ein ziemlicher Chaotenladen ist?

Wie ist das noch mal mit dem dauerhaft freigestellten Vorsitzenden? Ist es zwingend dass ab einer gewissen Mitarbeiterzahl dann zwei oder auch mehrere freigestellt sind oder kann das trotzdem nur der eine machen der es die ganze Zeit schon macht?

Einen schönen Abend noch Lg

A
Agassi0

30.09.2021 um 09:12 Uhr

Dürfen die Zeitarbeiter eigentlich auch wählen?

Sie dürfen wählen, wenn sie mindestens 3 Monate bei Euch beschäftigt sind.

Bei 800 MA sind 2 BRM freizustellen, so sagt es §38 BetrVG, .h. der eine kann es weiter machen und ihr stellt noch einen frei, oder ihr teilt die Freistellung auf mehrere MA auf...

B
Britta0109

03.10.2021 um 12:17 Uhr

Schönen guten Morgen,

Ich war gestern mit einigen meiner Kollegen essen um vorab schon mal unsere Liste zu besprechen. Ich habe mich jetzt doch mal vorläufig auf Platz 20 setzen lassen. Die Bücher sind inzwischen alle angekommen. So beim ersten durchblättern glaube ich am besten fahre ich mit dem Betriebsrat für Dummies. Für das Betriebsverfassungsgesetz werde ich wohl etwas länger brauchen ?

Gibt es vielleicht so eine Art Formel die errechnet wie viele von welcher Liste dann tatsächlich in den Betriebsrat reinkommen?

Die Kollegen haben mir erzählt bei den letzten Wahlen wurden die Wahlzettel in Schuhkartons eingeworfen. Ist sowas zulässig? ich meine inzwischen immerhin gelesen zu haben dass die sogenannte Wahlurne versiegelt sein muss?

Ich wünsche euch einen schönen Sonntag Lg

U
UliPK

03.10.2021 um 13:11 Uhr

"Gibt es vielleicht so eine Art Formel die errechnet wie viele von welcher Liste dann tatsächlich in den Betriebsrat reinkommen?"

Wird nach D’Hondt berechnet. Hier mal ein Beispiel: https://www.wahlrecht.de/verfahren/dhondt123.html

oder

https://www.polyas.de/wahllexikon/d-hondtsches-hoechstzahlensystem

"Ein Schuhkarton mit Einwurfschlitz kann reichen, wenn dieser versiegelt werden kann. Die Urne muss so konstruiert sein, dass sie nicht UNBEMERKT geöffnet werden kann." Quelle: https://www.betriebsrat.com

B
Britta0109

24.10.2021 um 12:18 Uhr

Guten Morgen Ich wollte euch mal auf dem laufenden halten zwecks unserer anstehenden Neuwahlen. Mein Kollege hat sich mit dem Gewerkschaftssekretär in Verbindung gesetzt und der hat seine Unterstützung zugesagt, obwohl er keine sehr hohe Meinung von unserem Betrieb mehr hat. Der Hintergrund ist der er hat schon mehrmals gebeten zu Betriebsratssitzungen eingeladen zu werden. Zweimal wurde er eingeladen, hat aber die Anfahrt von ca 100 km umsonst gemacht da einmal die Sitzung schon stattgefunden hatte und einmal wurde sie kurz vorher abgesagt. Das hat ihn natürlich sehr geärgert. Letzte Woche hat er sich nun mit vier oder fünf Kollegen getroffen und da die Leute auf ihn wohl sehr engagiert gewirkt haben, hat er gesagt er gibt Ihnen noch eine Chance und unterstützt sie bei den Wahlen. Er hat auch vorgeschlagen bei einer Gemeinde zwei Wahlurnen zu borgen, damit so etwas wie mit dem Schuhkarton mit Riesenschlitz nicht mehr passiert. Am Wahltag selbst kann/darf?er wohl nicht dabei sein aber bei der Auszählung wäre er dabei. Im Gegenzug möchte er dass die Kollegen Werbung für die Gewerkschaft machen, da in unserem Betrieb nur ca 20 Personen Mitglieder sind. Und er hätte gerne, dass auf den vorderen Plätzen der Wahlliste möglichst viele Gewerkschaftsmitglieder sind. Das ist jetzt ein Problem weil wir gar nicht wissen wer in der Gewerkschaft ist das darf er uns aus Datenschutzgründen nicht verraten. Ich wünsche euch einen schönen Sonntag Viele liebe Grüße Britta

D
DummerHund

26.10.2021 um 21:46 Uhr

Viel grundlegendes wurde hier ja schon benannt. Mal schauen was ich noch als Senf dazu geben kann.. Ein Betriebsratsvorsitzender ist natürlich weder Vorgesetzter noch Chef des gesamten Gremiums. Er Vertritt nur den BR nach außen hin und ist Ansprechpartner für den AG. Ansonsten ist er Gleicher unter Gleichen. Nicht mehr und nicht weniger.. Tritt er so cholerisch auf, könnte man schon meinen das er versucht andere ein zu schüchtern. Bestätigen Betriebsratsmitglieder das so, könnte man sich §23 BetrVG anschauen. Auch was die fehlenden Betriebsversammlungen betrifft, könnte man sich §23 BetrVG ansehen. Das selbe Betrifft Schulungen. Verwehrt ein Gremium die Schulung, ist das eine Behinderung der Betriebsratsarbeit. Dazu mal dies: https://www.kluge-seminare.de/br-portal/schulungsanspruch/ Da die Grundlagenseminare auch ein individueller Anspruch sind ist es auch möglich das einzelne Betriebsratsmitglieder sich diesen individuell einklagen können. Die Aussage das Schulungen für den AG zu teuer sind sind schlicht weg Blödsinn....und geht man den Weg übers Gericht wird es für den AG unter Umständen noch teurer. Was die Freistellungen betrifft. Stehen dem BR 2 Freistellungen zu, so ist er auch verpflichtet sie vollendest aus zu schöpfen. Ob er diese jetzt auf 2 Personen auf teilt die Ganztäglich Freigestellt sind, 4 Personen jeweils einen halben Tag oder sonst wie, bleibt ihm dann überlassen. Darüber muss man mit dem AG Einigkeit erzielt werden und ein Beschluss gefasst werden. Nutzt man das nicht aus ist es auch ein Verstoß nach § 23 BetrVG: Das Leiharbeitnehmer mit wählen dürfen ist ja bereits benannt und auch das befristete MA in den BR gewählt werden können. In eurer derzeitigen BR Lage und der Größe eures Betriebes finde ich persönlich eine Listenwahl für das Beste. Vorteile einer Listenwahl: https://b.rechtundarbeit.net/2018/01/15/funf-vorzuge-einer-listenwahl/ Da du ja nun auf einer Liste stehst, kannst du das hier schön verpackt als Wahlwerbung für eure Liste nehmen. Der Rest wofür ihr noch einstehen wollt dürfte euch dann auch nicht all zu schwer fallen.

B
Britta0109

26.10.2021 um 22:25 Uhr

Supi 1000 Dank für deinen Senf? ich hadere halt selbst noch mit mir mich endgültig auf die Liste setzen zu lassen da ich Angst habe wegen meiner Entfristung. Laut Flurfunk soll es drei Listen geben es haben wohl verschiedene Abteilungen ihre eigene Liste gemacht. Ich glaube die meisten meiner Fragen sind jetzt auch fürs erste beantwortet. jetzt bin ich gespannt ob der Herr von der Gewerkschaft wirklich so viel reissen kann wie er meinen Kollegen erzählt hat. Auf jeden Fall finde ich die Idee mit den geliehenen Urnen schon mal toll, so ist da schon mal Manipulation ausgeschlossen. Ich wünsche noch einen schönen Abend

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