Situation:
Anzahl der Beschäftigten: 53
davon 12 Frauen

unser Betriebsrat besteht aus 5 Mitgliedern:
4 Männer
1 Frau
3 männliche Ersatzmitglieder

Die einzige Frau ist jetzt zurückgetreten, da sie die Firma verlässt.

Fragen:
• Müssen Neuwahlen wegen Ausgleich des Minderheitengeschlechts erfolgen?
oder kann einfach ein Mann nachrücken und fertig.

• Wenn mind. eine der Frauen mit dieser Regelung (das der BR nun nur noch aus Männern besteht) nicht einverstanden ist (da kein Ausgleich des Minderheitengeschlechts mehr vorhanden ist) müssen Neuwahlen erfolgen?

• Könnten sich ausschließlich die 11 verbliebenden Frauen zur Wahl stellen, damit eine Frau nachgewählt werden kann - oder müssen komplette Neuwahlen erfolgen?

Danke für eine Antwort