Neuwahlen wenn keine Frau mehr im BR?
Situation: Anzahl der Beschäftigten: 53 davon 12 Frauen
unser Betriebsrat besteht aus 5 Mitgliedern: 4 Männer 1 Frau 3 männliche Ersatzmitglieder
Die einzige Frau ist jetzt zurückgetreten, da sie die Firma verlässt.
Fragen: • Müssen Neuwahlen wegen Ausgleich des Minderheitengeschlechts erfolgen? oder kann einfach ein Mann nachrücken und fertig.
• Wenn mind. eine der Frauen mit dieser Regelung (das der BR nun nur noch aus Männern besteht) nicht einverstanden ist (da kein Ausgleich des Minderheitengeschlechts mehr vorhanden ist) müssen Neuwahlen erfolgen?
• Könnten sich ausschließlich die 11 verbliebenden Frauen zur Wahl stellen, damit eine Frau nachgewählt werden kann - oder müssen komplette Neuwahlen erfolgen?
Danke für eine Antwort
Community-Antworten (5)
02.02.2023 um 13:35 Uhr
Nein das wäre nur u beachten wenn eine Frau Ersatzmitglied wäre. Die wär dann egal wieviele Stimmen sie hatte wäre sie nachgerückt. So habt ihr halt einen männlichen BR. Es gibt keine Neuwahlen und nachwählen gibt es sowieso nicht!
02.02.2023 um 13:41 Uhr
vielen Dank für die zeitnahe Antwort.
Wenn die vorhanden Frauen mit dieser Regelung nicht einverstanden sind, ändert auch nichts? keine Neuwahlen?
02.02.2023 um 13:59 Uhr
Nein sie hätten sich ja zur Wahl stellen können. jetzt müssen sie halt wieder drei Jahre warten.
02.02.2023 um 14:12 Uhr
Ja genau, keine Neuwahl deswegen. Die Frauen müssen sich damit abfinden, dass es nun keine Frau mehr im BR gibt.
03.02.2023 um 14:10 Uhr
"Wenn die vorhanden Frauen mit dieser Regelung nicht einverstanden sind, ändert auch nichts? keine Neuwahlen?"
Neuwahlen erst wenn es nur noch 4 BRM sind und es keine Nachrücker mehr gibt! Das Minderheitengeschlecht ist nur während des Wahlvorgangs zu berücksichtigen, danach nicht mehr.
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