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Neuwahlen wenn keine Frau mehr im BR?

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Fleetkieker09
Feb 2023 bearbeitet

Situation: Anzahl der Beschäftigten: 53 davon 12 Frauen

unser Betriebsrat besteht aus 5 Mitgliedern: 4 Männer 1 Frau 3 männliche Ersatzmitglieder

Die einzige Frau ist jetzt zurückgetreten, da sie die Firma verlässt.

Fragen: • Müssen Neuwahlen wegen Ausgleich des Minderheitengeschlechts erfolgen? oder kann einfach ein Mann nachrücken und fertig.

• Wenn mind. eine der Frauen mit dieser Regelung (das der BR nun nur noch aus Männern besteht) nicht einverstanden ist (da kein Ausgleich des Minderheitengeschlechts mehr vorhanden ist) müssen Neuwahlen erfolgen?

• Könnten sich ausschließlich die 11 verbliebenden Frauen zur Wahl stellen, damit eine Frau nachgewählt werden kann - oder müssen komplette Neuwahlen erfolgen?

Danke für eine Antwort

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Community-Antworten (5)

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Moreno

02.02.2023 um 13:35 Uhr

Nein das wäre nur u beachten wenn eine Frau Ersatzmitglied wäre. Die wär dann egal wieviele Stimmen sie hatte wäre sie nachgerückt. So habt ihr halt einen männlichen BR. Es gibt keine Neuwahlen und nachwählen gibt es sowieso nicht!

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Fleetkieker09

02.02.2023 um 13:41 Uhr

vielen Dank für die zeitnahe Antwort.

Wenn die vorhanden Frauen mit dieser Regelung nicht einverstanden sind, ändert auch nichts? keine Neuwahlen?

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Moreno

02.02.2023 um 13:59 Uhr

Nein sie hätten sich ja zur Wahl stellen können. jetzt müssen sie halt wieder drei Jahre warten.

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fantil

02.02.2023 um 14:12 Uhr

Ja genau, keine Neuwahl deswegen. Die Frauen müssen sich damit abfinden, dass es nun keine Frau mehr im BR gibt.

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dieschi

03.02.2023 um 14:10 Uhr

"Wenn die vorhanden Frauen mit dieser Regelung nicht einverstanden sind, ändert auch nichts? keine Neuwahlen?"

Neuwahlen erst wenn es nur noch 4 BRM sind und es keine Nachrücker mehr gibt! Das Minderheitengeschlecht ist nur während des Wahlvorgangs zu berücksichtigen, danach nicht mehr.

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