Hallo zusammen, unsere Betriebsratsgründung in einem privaten Edeka steht kurz bevor und wir 3 Initiatoren werden uns auch als Wahlvorstand anbieten. Wir wurden bereits ein Tag von Verdi im Vorfeld geschult, da zwischen der 1. und 2. Wahlversammlung nur eine Woche liegt(vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren)
Eine Sache ist uns aber noch nicht wirklich klar geworden und zwar geht es um die Briefwahl bei Mitarbeitern, die am Wahltag nicht im Markt arbeiten.
Im Gesetzt steht: "Wahlberechtigten, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie zum Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, muss der Wahlvorstand die Briefwahlunterlagen unaufgefordert zukommen lassen"

Unsere Frage ist nun ob das auch für geringfügig Beschäftigte gilt, die am Wahltag (Donnerstag)nicht da sein werden, weil sie ausschließlich Samstags arbeiten und wie es sich bei Mitarbeitern verhält die in der Woche der Wahl Urlaub haben.
Muss bzw. darf der Wahlvorstand diesen Mitarbeitern von Amtswegen her die Briefwahlunterlagen zukommen lassen oder müssen diese Kollegen auf den Wahlvorstand zukommen und die Briefwahlunterlagen beantragen?