Dürfen freigestellte MA, welche einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, zur BR-Wahl zugelassen sein?
Bin freigestellt, da ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe. Bedeutet, ich werde in 4 Monaten kein Geld mehr von der Firma erhalten. Was ich allerdings erhalten habe, ist die Aufforderung Briefwahlunterlagen anzufordern. Das habe ich auch gemacht. Ist das rechtlich so in Ordnung, wenn ich definitiv nicht mehr in die Firma zurück kehre? Meiner Meinung nach, liegt hier bereits bei der Einladung ein Formfehler vor und sollte die Wahl vorbei sein, ist diese anfechtbar, oder?
Community-Antworten (4)
25.04.2014 um 11:05 Uhr
Wenn du unwiderruflich freigestellt bist hast du kein Wahlrecht mehr
25.04.2014 um 11:14 Uhr
Allerdings müsste dadurch das Wahlergebnis möglicherweise beeinflusst worden sein (bei einem einzelnen zuvielnen Wähler eher unwahrscheinlich) und Du könntest keine Wahlanfechtung herbeiführen (auch nicht mit anderen zusammen).
25.04.2014 um 11:26 Uhr
Vielleicht weiß der WV nicht, dass Du unwiderruflich freigestellt bist. Sage es ihm doch einfach. Dann kann er den Fehler korrigieren.
25.04.2014 um 12:48 Uhr
@MissPiggy, im Zweifel gebe die unterlagen zurück.Dann dürfte kein Wahlanfechtungschaden möglich sein.
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