Wahlberechtigung freigestellte MA?
Dürfen MA Wählen die einen Aufhebungsvertrag zum 30.06.2010 unterschrieben haben und bis dahin Freigestellt sind?
Community-Antworten (6)
15.01.2010 um 14:03 Uhr
Da sie noch AN des Betriebes sind nach meinem Rechtsverständnis JA
15.01.2010 um 14:12 Uhr
Ist die Freistellung widerrufbar oder unwiderruflich?
15.01.2010 um 14:46 Uhr
Wenn die Freistellung unwiderruflich ist, nein!
15.01.2010 um 14:58 Uhr
@rolfo Und woher weiß ich das als WV?
Immerhin kann es sich der AG in einem solchen Fall doch auch kurzfristig anders überlegen...
15.01.2010 um 15:14 Uhr
@stefanni, klar , warum auch nicht in der WO der BertVG steht wann wer Wählbar ist und da steht so wie ich das Lese NICHT das Menschen die auf dem Abstellgleist stehen nicht Wählen dürfen.
15.01.2010 um 17:35 Uhr
@DJ: Eine Freistellung erfolgt in der Regel schriftlich. Und eine unwiderrufliche Freistellung geht nur in beiderseitigem Einvernehmen, denn selbst bei Kündigung hat der AN gegebenenfalls einen _Beschäftigungs_anspruch (§102 (5) BetrVG). Von daher wäre rolfo beizupflichten..
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