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Wahlberechtigung freigestellte MA?

S
stefanni
Nov 2016 bearbeitet

Dürfen MA Wählen die einen Aufhebungsvertrag zum 30.06.2010 unterschrieben haben und bis dahin Freigestellt sind?

6.19506

Community-Antworten (6)

D
DonJohnson

15.01.2010 um 14:03 Uhr

Da sie noch AN des Betriebes sind nach meinem Rechtsverständnis JA

P
Petrus

15.01.2010 um 14:12 Uhr

Ist die Freistellung widerrufbar oder unwiderruflich?

R
rolfo

15.01.2010 um 14:46 Uhr

Wenn die Freistellung unwiderruflich ist, nein!

D
DonJohnson

15.01.2010 um 14:58 Uhr

@rolfo Und woher weiß ich das als WV?

Immerhin kann es sich der AG in einem solchen Fall doch auch kurzfristig anders überlegen...

W
Waschbär

15.01.2010 um 15:14 Uhr

@stefanni, klar , warum auch nicht in der WO der BertVG steht wann wer Wählbar ist und da steht so wie ich das Lese NICHT das Menschen die auf dem Abstellgleist stehen nicht Wählen dürfen.

P
Petrus

15.01.2010 um 17:35 Uhr

@DJ: Eine Freistellung erfolgt in der Regel schriftlich. Und eine unwiderrufliche Freistellung geht nur in beiderseitigem Einvernehmen, denn selbst bei Kündigung hat der AN gegebenenfalls einen _Beschäftigungs_anspruch (§102 (5) BetrVG). Von daher wäre rolfo beizupflichten..

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