BR Wahl - Wahlberechtigung bei Outsourcing an eine Leiharbeitsfirma
Bei uns sind Teilbereiche im Unternehmen an eine Leiharbeitsfirma outgesourced. Wie verhält sich hier die Wahlberechtigung? Die Arbeitnehmen der Leiharbeitsfirma arbeiten hier im Unternehmen, aber nicht in direkter Unterstellung des leitenden Personals.
Community-Antworten (1)
20.01.2010 um 00:10 Uhr
Diese AN haben keine Wahlberechtigung.
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