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BR Wahl - Wahlberechtigung bei Outsourcing an eine Leiharbeitsfirma

M
mbebw
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns sind Teilbereiche im Unternehmen an eine Leiharbeitsfirma outgesourced. Wie verhält sich hier die Wahlberechtigung? Die Arbeitnehmen der Leiharbeitsfirma arbeiten hier im Unternehmen, aber nicht in direkter Unterstellung des leitenden Personals.

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Community-Antworten (1)

K
kalli

20.01.2010 um 00:10 Uhr

Diese AN haben keine Wahlberechtigung.

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