Erstellt am 15.04.2014 um 11:47 Uhr von Kölner
Ähm?
Macht er das nicht direkt, wenn er spätestens 3 Tage nach der Benachrichtigung der Gewählten keinen Widerspruch erreicht?
Mit der Wahl des Wahlleiters in der konstituierenden Sitzung, ist das Mandat des WV auch erledigt. Auszuhängen ist dann vom WV mangels Legitimation nichts mehr.
Erstellt am 15.04.2014 um 12:03 Uhr von Pjöööng
Zitat (Kölner):
"Mit der Wahl des Wahlleiters in der konstituierenden Sitzung, ist das Mandat des WV auch erledigt. Auszuhängen ist dann vom WV mangels Legitimation nichts mehr."
Hmmmm.... wenn jetzt der WV versäumt hat, den Aushang mit den Gewählten (Auserwählten?) rechtzeitig vor der konstituierenden Sitzung auszuhängen? Was dann?
Erstellt am 15.04.2014 um 12:11 Uhr von Kölner
Dann wars das mit dem BR und man muss 4 Jahre warten bis man neu wählen kann...