Erstellt am 18.11.2016 um 13:32 Uhr von Erbsenzähler
Erst einmal kommt der Wink mit dem Zaunpfahl. Eine Schulung des Wahlvorstandes ist wohl nicht gemacht worden???
Und nun zu meiner Antwort: der BRV wird aus dem Gremium gewählt und nicht wer am meisten Wählerstimmen bekommen hat. Das kann auch einer sein, der die wenigsten Stimmen bekommen hat.
Und nun zum Fehler des Wahlvorstandes:
Bei Stimmengleichheit muss gelost werden.
Erstellt am 18.11.2016 um 13:39 Uhr von Kölner
Wieso muss gelost werden bei zwei, die sicher im BR sind?
Erstellt am 18.11.2016 um 14:07 Uhr von stehipp
Verstehe ich auch nicht so richtig.
Der Vorsitzende des BRs wird aus dem Gremium gewählt. Kann jeder von den gewählten BR-Kollegen sein.
Gleiches gilt für die Freistellung. Auch hier kann grundsätzlich mal jeder für die Freistellung vorgeschlagen werden. Auch eine Teilung auf mehrere BR-Kollegen ist möglich, manchmal aus sinnvoll.
Erstellt am 18.11.2016 um 15:21 Uhr von gironimo
Das Wahlergebnis sollte bei der Überlegung, wer freizustellen ist, gar keine Rolle spielen. Hier geht es allein um betriebsratsinterne praktische Abwägungen.
Zu bedenken ist dabei ja auch, dass jedes BR-Mitglied ohnehin so viel Zeit für die BR-Arbeit hat, wie es erforderlicher Weise braucht (§ 37 Abs. 2 BetrVG).