Hallo,

bei der öffentlichen Stimmenauszählung waren (leider) nur der Wahlvorstand sowie einige Kandidaten anwesend. Das vorläufige Wahlergebnis (z. B. in Form der Wahlniederschrift) wurde uns Wählern - auch auf Anfrage - nicht bekannt gegeben mit Verweis auf das endgültige Wahlergebnis nach Ablauf der 3-Tages-Frist.

Das endgültige Wahlergebnis sieht allerdings so aus, dass je eine alphabetische Liste der gewählten BR-Mitglieder und eine der gewählten Ersatz-Mitglieder veröffentlicht wurde. Ohne Stimmenanzahl. Durch die alphabetische Sortierung ist noch nicht einmal ein absolutes Ranking auszumachen.

Auf explizite Anfragen zur Veröffentlichung der konkreten Wahlergebnisse, also der Stimmen pro Kandidat, wird noch nicht einmal geantwortet. Dabei ist das doch öffentliches Interesse und eine Verweigerung der Bekanntgabe schürt Misstrauen (das eigentlich gar nicht da war; am Anfang war nur Interesse/Neugierde ...)

Haben wir ein Recht auf die Bekanntgabe der Stimmenverteilung?
Vielen Dank im Voraus!

Zusatzinfos:
Wir hatten nur eine Vorschlagsliste, also Personenwahl.
Alle Kandidaten bekommen einen Platz im erweiterten BR, entweder als reguläre Mitglieder oder als Nachrücker (Ersatz-Mitglieder).

(Bereits im Forum zu diesem Thema beantwortete Fragen habe ich gelesen, z. B.: https://www.betriebsratswahl.de/br-forum/491856/aushang-nach-der-wahl)