Darf man das Wahlergebnis öffentlich aushängen?

Hallo,

ich bin im Wahlvorstand und habe die diesjährige Betriebsratswahl durchgeführt.

Die Auszählung ist vor 2 Tage ordnungsgemäß durchgeführt und das Ergebnis festgestellt worden. In meinem Leitfanden von der Gewerkschaft, steht geschrieben, dass der Wahlvorstand nach der Drei-Tages-Frist bekannt geben muss, wer nun im Betriebsrat ist.

Die Kolleginnen und Kollegen fragen allerdings ständig nach dem Wahlergebnis. Darf ich als Wahlvorstand das Ergebnis der Auszählung öffentlich aushängen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe & Antwort.

Gruß,

Thorsten