Erstellt am 05.05.2006 um 12:02 Uhr von p.g.
Erstellt am 05.05.2006 um 12:05 Uhr von merlin
Nachdem die Auszählung öffentlich erfolgt, kannst Du das vorläufige Wahlergebnis auch bekannt machen, wir haben das so gemacht. Mit der Bekanntgabe der endgültigen BR-Mitglieder haben wir natürlich bis zum Ende der Drei-Tage-Frist gewartet, es könnte ja sein, daß jemand die Wahl nicht annimmt
Erstellt am 07.05.2006 um 09:14 Uhr von S:B
Hallo
Das Wahlergebnis ist unmittelbar nach beendigung der Auszählung vom Wahlvorstand Öffendlich auszuhängen. Die drei tagesfrist dient dazu den gewählten zeit zu geben sich dem Wahlvorstand gegenüber zu Erklähren ob sie die Wahl annehmen oder nicht ( Schriftlich ). wenn sie keine Erklährung abgeben ,sich allso nicht melden gilt die Wahl als angenommen.
Nach den Drei Tagen hat dann der Wahlvostand die gewählten BR Mitglieder als
gewält bekannt zu geben.
Zum besseren verständniss
wahlergebniss Liste der Kandidaten mit ihrem jeweiligen Stimmen aus der Auszählung
Nach drei agen dann die Endgültige liste der Gewählten.
Das unmittelbar nach der Wahl ist in der wahlordung vorgeschrieben. (zwingend)