Erstellt am 12.04.2014 um 08:32 Uhr von gironimo
Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Das heißt, der neu konstituierte BR bleibt in den Startlöchern, bis der alte BR seine Amtszeit beendet hat (spätestens am 31.5.). Etwas anderes ergibt sich ggf. dann, wenn nicht in der regelmäßigen Wahlzeit gewählt wurde. Dann siehe auch § 21 BetrVG.
Erstellt am 12.04.2014 um 13:18 Uhr von BloodyBeginner
Der neue BR solle sich vor Amtzeitende des alten BR konstituieren, damit es nahlos am Amtszeitende mit dem neuen Betriebsrat weitergehen kann.
Wir haben Anfang April gewählt, konstituieren uns Mitte April und der neue BR ist ab Mai im Amt.