Wir haben gerade eine knifflige Angelegenheit zu regeln. Der alte BR ist damals zurückgetreten und hat einen WV für die Neuwahl bestellt und blieb natürlich geschäftsführend im Amt. Die Wahl wurde durchgeführt, neue BR ist nun auch im Amt.

Aber zurück: Nach 8 Tagen der letzten Stimmabgabe wurde das Wahlergebnis veröffentlicht, zwei Wochen später war die konstituierende Sitzung.

Beispiel:

Am 01.01. wurden die Stimmen abgegeben, also gewählt, am 02.01. öffentlich ausgezählt, am 09.01 wurde das Wahlergebniss bekanntgegeben und die gewählten informiert und am 22.01 wurde zur konstituierenden Sitzung eingeladen. Das hier natürlich heftige Formfehler gemacht wurden sei dahingestellt - ausser die Auszählung, die am nächsten Tag stattfand obwohl die Wahllokale am späten Nachmittag schlossen.

Nun zur Hauptfrage:

Zwischen der Auszählung der Stimmen und Bekanntgabe des Wahlergebnisses hat der alte BR Beschlüsse gefasst und Beratungen mit dem AG abgehalten, der dazu auch keine Beschwerde abgab sondern dies offenbar als rechtmässig abtat. Sind diese Beschlüsse rechtskräftig oder war der geschäftsführende BR dazu eigentlich nicht berechtigt und alle Beschlüsse und Abmachungen mit dem AG, die zwischen der Bekanntgabe des Wahlergenisses und der konstituierende Sitzung stattfanden, nichtig?

Ich persönlich vertrete die Meinung, dass der alte BR dazu berechtigt war, da der neue BR noch nicht konstituiert, somit also rechtslos war. Er war zwar als BR gewählt aber ohne Konstituierung noch nicht im Amt, somit hat der geschäftsführende alte BR zu Recht seine Beschlüsse noch gefasst.

Nein, ich war nicht im alten BR, dieser hat aber für die AN positive Beschlüsse zu dieser Zeit gefasst, die einige des neuen BR lieber unter"m Tisch fallen lassen bzw. AG gerecht abändern wollen.

Wie seht Ihr das?