Frage zur Wählerliste: Einige unserer Kollegen sind Leiharbeitnehmer einer anderen Firma, zwei davon in der Admin mit festem Büro, mehrere andere im technischen Außendienst. Wenn die beiden in der Admin auf der Wählerliste stehen, müssten doch die Technikerkollegen auch Wahlrecht haben? Oder eben nicht, weil sie zwar für uns, aber vor Ort beim Kunden arbeiten? Fakt ist: Laut Arbeitsvertrag dürfen alle je nach Bedarf auch anderweitig eingesetzt werden, erbringen aber seit mindestens einem Jahr 100% Ihrer Arbeitsleistung für uns.
Einspruch gegen die Wählerliste muss bis 15.04. erfolgen - danke für eine schnelle Rückmeldung!