Hallo,
bei uns sind neben ca. 300 Arbeitnehmer noch ca. 30 Leiharbeitnehmer beschäftigt. Die Leiharbeitnehmer bekommen kein Wahlrecht zur Betriebsratswahl obwohl sie langfristig (über Jahre) dort beschäftigt sind. Ihnen wird weder passives noch aktives Wahlrecht zugestanden.
In unserem Betrieb werden zwei Gewerkschaften mit ihren Listen wählbar sein. Keine der Gewerkschaften hat einen Leiharbeitnehmer auf ihrer Liste. Sie sind auch nicht interessiert das sich die Leiharbeiter dort integrieren können.
Wie können die Leiharbeitnehmer eine eigene Listen aufstellen und beim Wahlvorstand einreichen?
Welche Vorschriften bzgl. Verfahrensfehler und Fristen sind zu beachten?