Leiharbeiter bei Betriebsratswahl?
Folgendes Problem ,wir haben bei uns im Betrieb durch Verträge Leiharbeiter ,da der Verleiher aber oft verschiedene Personen zum Arbeiten schickt, selbst unsere Personalabteilung sagt mir es sind immer eine bestimmte Anzahl von Leiharbeitern da (die an und Abstempeln ) aber oft verschiedene Personen ,deshalb stellt sich mir die Frage (weil Leiharbeiter die ja länger als drei Monate im Betrieb sind wählen dürfen ), muss die Person die wählen darf ständig anweswend sein d.h. 160 Std wie andere Arbeiter oder sind alle Leiharbeiter die des öfteren da waren Wahlberechtigt?
Community-Antworten (1)
28.10.2009 um 13:29 Uhr
Warum macht ihr es dem AG so einfach. Ihr müsst doch als BR jeder Einstellung zustimmen. Das gilt auch für Leiharbeiter. Ich würde hier bei jedem neuen Leiharbeiter, der als Ersatz für einen anderen kommt, darauf bestehen dass eine ordentliche Anhörung durchgeführt wird. Unserem Chef hat das so viel Spass bereitet, dass er jetzt lieber befristete Einstellungen macht... "Nieder mit der Leiharbeit"
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