1.Ich hab erfahren das ein Leiharbeiter nach 3 Monaten bei den Betriebswahlen wählen darf.Meine Frage ist:Darf der Leiharbeiter nach einmaligen betriebsbedíngten fehlen in den 3 Monaten trotzdem wählen?

2.Darf man diesen Leiharbeiter auf die Wählerliste eintragen?