Hallo zusammen,
bei der Vorbereitung zur BR-Wahl sind folgende Fragen aufgetaucht:

1. Müssen Leiharbeiter am Stück 3 Monate im Betrieb sein,um wählen zu dürfen oder zählt ein gewisser Zeitraum,in dem sie INSGESAMT 3 Monate da waren/sind?

2.Werden Leiharbeiter bei der Betriebsgrösse mit eingerechnet?(BR wäre dadurch u.U. größer)?

3. Wenn zB. ein Leiharbeiter im Dez.2013 zu uns kam,darf er dann in März 2014 wählen oder zählt das Datum des Wahlausschreibens?

4. Und was ist mit leitenden Angestellten und Geschäftsführern-ich weiß die dürfen nicht wählen,aber müssen die bei der Betriebsgrösse mitgerechnet werden??

Ich weiß,ist viel Gefrage,aber trotzdem schon mal DANKE für Eure Hilfe!