Hallo liebe Forumteilnehmerinnen,
alle vier Jahre, pünktlich zur BR-Wahl, quält uns die Arbeitgeberin mit der Frage nach der Definition der "leitenden Angestellten", die bekanntlich nicht mitwählen dürfen.

Handeln wir bzw. unser Wahlvorstand mit folgender Definition richtig?
Nach unserer Kenntnis muss ein "leitender Angestellter" eigenverantwortliche Entscheidungen treffen dürfen, z.B. als Prokurist, ohne die Geschäftsführerin um Erlaubnis bitten zu müssen. Und ein "leitender Angestellter" darf eigenständig einstellen und entlassen. Sind für solche Entscheidungen zwei Personen notwendig (zwei Unterschriften Prinzip) sind dies keine "leitenden Angestellten" mehr nach dem BetrVG. Entscheidend ist in auf jeden Fall die genaue Situation im Unternehmen.

Und damit wäre ich bei einem Spezialfall: Ein Prokurist, im Handelsregister veröffentlicht, darf offiziell allein entscheiden, einstellen, entlassen. Schaut man hinter die Kulissen, gibt es zwar pro Forma diese Prokura, aber wehe es wird tatsächlich mal alleine ohne die Chefin um Erlaubnis zu fragen entschieden. Das würde niemand wagen. Was wäre wenn der Wahlvorstand beschließen würde: es handelt sich um keinen leitenden Angestellten, denn die Prokura ist nur vorgeschoben und wird so nicht gelebt?

Danke für eure Antworten, trotz der doofen, einfachen Frage und ein schönes Wochenende