Erstellt am 26.03.2010 um 12:43 Uhr von ambuu
Hallo Wahlkämpfer,
da hilft mal ein Blick in die Wählerliste. Diese muss öffentlich ausliegen und ich kann ersehen ob ich wahlberechtigt bin. Sollte ich nicht drinstehen, hilft nachfragen beim Wahlvorstand. Dieser bessert ggf. nach oder ich bin tatsächlich nicht wahlberechtigt, dann erklärt er mir aber warum.
Erstellt am 26.03.2010 um 12:53 Uhr von Schräglage
ergänzend zu ambuu:
Direktes Informieren einzelner Wahlberechtigter ist nicht Pflicht des Wahlvorstands (vgl. Wahlordnung). Es gibt sogar Meinungen, dass der Wahlvorstand das nicht darf oder zumindest nicht sollte, weil das u.U. schon eine Wahlbeeinflussung sein kann.
Wahlberechtigte von ihrer Wahlberechtigung in Kenntnis zu setzen ist dem BR bzw. den Kandidaten überlassen.
Erstellt am 26.03.2010 um 14:22 Uhr von Wahlkämpfer
Danke für die sehr hilfreichen Antworten!
Darf ich mir denn eine Kopie der Namen der wahlberechtigten Leiharbeitnehmer vom WV holen und die MA gezielt darauf ansprechen?