Wir haben in Kürze bei uns auch BR Wahlen. Bei uns dürfen 45 Leiharbeitnehmer wählen. Nun habe ich einige Leiharbeitnehmer gefragt, ob sie wählen dürfen. Keiner von denen die ich gefragt habe konnten mir erzählen ob sie wählen dürfen. Da ich mich aber im Wahlkampf befinde interessiert es mich eigentlich schon inwieweit der WV die wahlberechtigten Leiharbeitnehmer in unserem Betrieb informieren müssen oder ob sich die Leiharbeitnehmer selber informieren müssen-