Hallo liebes Forum,

wir vermuten, dass sich unser Arbeitgeber an den eigenen Beschäftigten bereichert hat.
Wir haben erfahren, dass unsere Verwaltung mit unserem Unternehmen 40 Euro pro Garagenstellplatz vereinbart hat. Unser Arbeitgeber hat aber pro Beschäftigten 60 Euro kassiert.

Wäre diese Vermutung eine ausreichende Begründung damit unser Wirtschaftsausschuss Einsicht in den Mietvertrag nehmen darf? Wir gehen davon aus, dass die Miete für die Garagenstellplätze nicht gesondert, sondern im Mietvertrag für das Gebäude mit vereinbart wurden und würden deshalb gerne Einsicht verlangen.

Über die Gesetzestexte ist das auch alles schwammig formuliert (...muss ausreichend begründet sein; was wäre eine ausreichende Begründung?).

Ganz herzlichen Dank vorab für eure Antworten!

LG CeeJay