Hallo zusammen!

Mein AG möchte Einsicht in die Wahlunterlagen nehmen u. begründet dies wie folgt:

".....es geht um eine mögliche Anfechtung der BR-Wahl im Hinblick auf Weiterverfolgung der abgelehnten einstweiligen Verfügung"

Zu erwähnen ist, dass seine favorisierte Liste wegen eines unhaltbaren Mangel ungültig war, die einstweilige Verfügung, die Liste doch noch zuzulassen, abgelehnt wurde und er jetzt irgend einen Fehler sucht, die Wahl doch noch anzufechten.

AG war bei der Stimmauszählung mit Anwalt anwesend u. hat auch anschließend eine Niederschrift erhalten. Ist alles korrekt abgelaufen.

Das u.a. der AG das Recht auf Einsicht hat ist mir klar, aber muß das nicht über das Arbeitsgericht erfolgen?

Falls er ohne Begründung Einsicht nehmen darf, kann er auch die Stützunterschriften der anderen sich ansehen?

Eilt sehr, da er Montag Bescheid haben will.

Vielen Dank!