Erstellt am 10.03.2010 um 14:23 Uhr von rolfo
Die Wahlunterlagen gehen ihn nichts an, wenn er will kann er beim Arbeitsgericht die Wahl anfechten und dafür die Begründung liefern. DasArbeitsgericht wird dann in die Wahlunterlagen Einsicht nehmen und prüfen.
Erstellt am 10.03.2010 um 14:39 Uhr von erwin
Rolfo, leider wohl nicht auf dem aktuelle Rechtsstand
Betriebsratswahl: Arbeitgeber hat Recht auf Akteneinsicht
Nach Abschluss der Betriebsratswahl hat der Arbeitgeber das Recht, Einsicht in die Wahlunterlagen zu bekommen. Dieses Recht beschränkt sich nicht auf die Frist zur Anfechtung der Wahl, sondern erstreckt sich über die gesamte Amtszeit des gewählten Betriebsrats. Ausgenommen sind lediglich Unterlagen, die Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Arbeitnehmer zulassen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am 27. Juli 2005.
Generell kann der Arbeitgeber aber während der gesamten Amtszeit des gewählten Betriebsrats verlangen, denjenigen Teil der Wahlunterlagen einzusehen, der das persönliche Wahlverhalten einzelner Arbeitnehmer nicht berührt. § 19 BetrVG.
Für eine solche Einsichtnahme in allgemeine Wahlunterlagen bedarf es seitens des Arbeitgebers keiner besonderen Begründung. Will er auch diejenigen Teile der Wahlunterlagen einsehen, die die persönliche Teilnahme an der Wahl betreffen - z.B. Beantragung oder Rücksendung von Briefwahlunterlagen -, so bedarf es dazu einer Begründung, aus der hervorgeht, dass gerade diese Teile des Wahlvorgangs einer Prüfung bedürfen.
http://www.lexisnexis.de/aktuelles/betrieb-und-gewerkschaft/81981/betriebsratswahl-arbeitgeber-hat-recht-auf-akteneinsicht
Erstellt am 10.03.2010 um 15:10 Uhr von rolfo
@ Erwin
Klar, hier hast du recht, aber was will er denn, das Wahlausschreiben hängt aus, die Wählerliste ebenfalls, alles andere fällt doch unter den Begriff der persönlichen Teilnahme.
Was passiert: Der AG fordert beim BR die Wahlunterlagen an, die diese Punkte berühren. Der BR lehnt ab und der AG muss zum Arbeitsgericht.
Erstellt am 10.03.2010 um 15:47 Uhr von erwin
@rolfo
Was der AG will müsstest Du diesen fragen. Aber erdarf erst einmal einsehen