Wir haben am 01.03.2010 unseren Betriebsrat gewählt und das Ergebnis am 05.03.2010
schriftlich bekannt gegeben. 5 Mitarbeiter sind gewählt worden.

Unser Arbeitgeber will nun Einsicht in die gesamten Wahlunterlagen haben, weil er meint,
die gesamte BR-Wahl ist nicht ordnungsgemäß gelaufen, weil einige Vorschriften der
Wahlordnung nicht eingehalten wurden.
Falls er keine Einsicht erhält, will er die Wahl beim Arbeitsgericht anfechten.

1. Müssen wir Ihm die Unterlagen zeigen?
2. Wenn nicht, wie läuft so eine Anfechtung ab?

mfg

Ein Wahlvorstand