Erstellt am 15.03.2010 um 13:56 Uhr von wiewo
@Profile
Lese mal den § 19 der Wahlordnung durch. Das beantwortet Deine Frage.
Erstellt am 15.03.2010 um 14:15 Uhr von peters
????
Die Wahlunterlagen hat nicht der alte BR, sondern der Wahlvorstand.
Erstellt am 15.03.2010 um 14:28 Uhr von Profile
ja, der WV, wann und wie müssen die Wahlunterlagen an den neuen BR?
Erstellt am 15.03.2010 um 14:44 Uhr von Immie
Sie sollten bei der konstituierenden Sitzung des neuen BR übergeben werden und zwar "Alle".